Sonderkündigungsrecht

Auch nach 30. November können viele die Kfz-Versicherung wechseln und Geld sparen

30.11.2022, 10:51 Uhr
Es ist noch nicht zu spät, die Versicherung zu wechseln. Viele Autofahrer haben ein Sonderkündigungsrecht.

© HUK, NNZ Es ist noch nicht zu spät, die Versicherung zu wechseln. Viele Autofahrer haben ein Sonderkündigungsrecht.

Mit dem November endet die Kfz-Wechselsaison. Aber viele Versicherte haben auch nach der regulären Kündigungsfrist noch die Möglichkeit, in einen günstigeren Vertrag zu wechseln: Wenn sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Prämie steigt.

Das Vergleichsportal Verivox weist darauf hin, dass viele Kfz-Versicherer für das kommende Jahr ihre Beiträge erhöht haben: Wegen höherer Schadenquoten als im Vorjahr und inflationsbedingt steigenden Reparaturkosten. Und wenn die Prämie steigt, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Daher können Sie unabhängig vom Stichtag am 30. November zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Im Schnitt 26 Prozent Ersparnis

Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen ab Eingang der erhöhten Beitragsrechnung. „Die Preise für Autoversicherungen steigen auf breiter Front“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Haben Versicherte erst im November eine Beitragserhöhung erhalten, können sie ihre Versicherung auch noch über den 30. November hinaus wechseln.“ Der Wechsel lohnt sich oft: Im Schnitt sparen Autofahrerinnen und Autofahrer so 26 Prozent des Jahresbeitrags.

Achtung vor versteckter Preiserhöhung

Preiserhöhungen sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Versicherte können mitunter sogar ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn der Beitrag insgesamt sinkt. „Jedes Jahr steigen zahlreiche Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Für unfallfreies Fahren erhalten sie im Folgejahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt“, erklärt Schütz. „Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.“

Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Jahresrechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht nach Schadenfall

Nicht nur nach einer Preiserhöhung kommen Versicherte aus ihrem laufenden Vertrag heraus. Ebenso wie der Versicherer haben auch Autofahrer nach einem Schaden das Recht, ihre bestehende Police zu kündigen – unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit.

Auch wenn sich der Versicherungsnehmer ändert, kann die Versicherung nach dem 30. November und unterjährig gekündigt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Sonderkündigung, wenn es zu einem Halterwechsel für ein versichertes Fahrzeug kommt. Etwa, wenn der Nachwuchs das Auto übernimmt.

Kündigungsgrund sollte ausdrücklich genannt werden

Wer ein Sonderkündigungsrecht geltend machen möchte, sollte im Kündigungsschreiben ausdrücklich den Kündigungsgrund nennen. Das schafft Eindeutigkeit für den Versicherer. Zur fristgerechten Kündigung ist das Eingangsdatum beim Unternehmen entscheidend – nicht das Versanddatum.

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