Streit

Betriebsrat des H&M Karolinenstraße stellt Strafanzeige wegen Betriebsratsbehinderung

15.6.2021, 05:46 Uhr
H&M will deutschlandweit Stellen abbauen - auch in Nürnberg. 

© Marijan Murat, ARC H&M will deutschlandweit Stellen abbauen - auch in Nürnberg. 

Der Streit zwischen H&M und den Betriebsräten des Nürnberger Geschäfts in der Karolinenstraße brodelt schon seit mehrere Wochen - konkret seitdem klar ist, dass in der Filiale Stellen abgebaut werden sollen. Wie Anfang des Jahres bekannt wurde, will die schwedische Modekette deutschlandweit 393 Filialen schließen und 800 Stellen streichen - ein paar davon auch in dem Nürnberger Geschäft in der Karolinenstraße. Den Mitarbeitern zufolge sollen dort 2404 Stunden abgebaut werden, das wären rund 28 Prozent der Gesamtarbeitszeit in der Filiale. H&M hat diese Zahl bislang nicht bestätigt.

Nach Bekanntwerden hatte sich der Betriebsrat mehrfach gegen den geplanten Stellenabbau gewehrt und die Mitarbeiter zusammen mit der Gewerkschaft Verdi unter anderem zu Protesten aufgefordert.


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Offenbar nicht ohne negative Folgen für sie: Laut Verdi soll H&M einigen Betriebsratsmitgliedern die Zulagen gestrichen und ihnen Aufgaben entzogen haben. "Nach unserer Auffassung ein klares Zeichen von Betriebsratsbehinderung." Das sei "eine miese Praktik" und ein Straftatbestand, schreibt Verdi weiter in einer veröffentlichen Mitteilung.

H&M weist Vorwürfe zurück

"Betriebsräte sind das Rückrat der Belegschaft." Sie müssten sich für ihre Kollegen und Kolleginnen einsetzen können, ohne Angst vor persönlicher Bestrafung zu fürchten. "Es ist schon eine unglaubliche Vorgehensweise nun zu solchen Mitteln zu greifen, wenn man offenbar keinen ehrlichen Weg findet im Miteinander", so Jaana Hampel, zuständige Gewerkschaftssekretärin ver.di Handel in Mittelfranken. Die Betriebsräte hätten deswegen nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth gestellt.


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H&M selbst weist die Vorwürfe auf Anfrage zurück: "Funktionen bedeuten bei H&M, dass über die generelle Tätigkeit hinaus zusätzliche Aufgaben übernommen werden. Dementsprechend wird eine Funktionszulage gezahlt." Würden die Kollegen die zusätzliche Aufgabe nicht mehr ausführen, werde diese Funktionszulage nicht mehr gezahlt. "Die Funktion der Kollegin stand und steht in keinem Zusammenhang mit dem Ehrenamt Betriebsrätin. Die Vorwürfe der Betriebsrats-Behinderung sind demnach unzutreffend."

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