BGH klärt: Wie lange dürfen Bäckereien am Sonntag öffnen?

17.10.2019, 09:09 Uhr

Trotzdem haben die Münchner Gerichte die Klage abgewiesen. Denn in den Filialen stehen Tische und Stühle. Sie seien deshalb als Gaststätte zu sehen - und dort dürfen "zubereitete Speisen" auch zu anderen Zeiten verkauft werden. Ein unbelegtes Brötchen sei eine "zubereitete Speise". Die Wettbewerbszentrale will das in Karlsruhe grundsätzlich klären lassen. Die Richter können ihr Urteil gleich am Verhandlungstag oder erst später verkünden. (Az. I ZR 44/19)

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