Drittes Entlastungspaket beschlossen

Bis zu 3000 Euro steuerfrei: Welche Unternehmen zahlen Mitarbeitern die Inflationsprämie?

Stefan Besner

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

4.10.2022, 13:25 Uhr
Zwar können Arbeitgeber die Prämie prinzipiell an ihre Beschäftigten ausschütten, einen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung haben die aber nicht.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration Zwar können Arbeitgeber die Prämie prinzipiell an ihre Beschäftigten ausschütten, einen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung haben die aber nicht.

Dass alles ständig teurer wird und früher so viel günstiger war, ist inzwischen keine gefühlte Wahrheit einer kleinen Gruppe von ewig Gestrigen mehr, sondern harte Realität. Fast alle müssen den Gürtel enger schnallen, ein Großteil der Bevölkerung blickt mit banger Erwartung auf den kommenden Winter. Mit dem Entlastungspaket III will die Bundesregierung weiter gegensteuern und den Menschen finanziell unter die Arme greifen. Ein großer Punkt davon ist die sogenannte Inflationsprämie. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung von Arbeitgebern an Beschäftigte in Höhe von bis zu 3000 Euro.

Wer für eine Prämie infrage kommt

Bundeskanzler Olaf Scholz verwies im Zusammenhang mit der Inflationsprämie auf eine von ihm initiierte Gesprächsrunde mit Gewerkschaftern und Arbeitgebern. Im Ergebnispapier zum Koalitionsausschuss heißt es dazu, die Sozialpartner entwickelten dort praxisnahe Lösungen. Ähnlich wie bei der einmaligen Coronaprämie können Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn eine Sonderzahlung an ihre Beschäftigten überweisen. Im Gegensatz zu den steuerpflichtigen 300 Euro der Energiepauschale ist der Bund dazu "bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien", so Punkt 10 des Beschlusses. Einschränkungen beim Beschäftigungsverhältnis sind bisher nicht bekannt. Die Prämie kommt demnach auch für Teilzeitangestellte oder Minijobber infrage.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung

Zwar können Arbeitgeber die Prämie prinzipiell an ihre Beschäftigten ausschütten, einen gesetzlichen Anspruch auf die Sonderzahlung haben die aber nicht. Ob und wie viel für die Inflationsprämie gezahlt wird, entscheiden die Arbeitgeber freiwillig. Die Erfahrungen mit der Coronaprämie legen nahe, dass auch bei der Inflationsprämie wohl vor allem Beschäftigte mit Tarifvertrag von der zusätzlichen Zahlung profitieren werden.

Dax-Konzerne warten ab

Bereits kurz nach Beschluss der Inflationsprämie haben erste Unternehmen in Deutschland angekündigt, sie ihren Angestellten zahlen zu wollen, andere zaudern noch. Hausgerätehersteller Miele und der Motorsägenhersteller Stihl warten wie elf weitere Dax-Konzerne die laufenden Tarifverhandlungen ab, wie das Handelsblatt berichtet, und die Allianz will vorerst keine Aussage treffen, ohne den fertigen Gesetzestext zu kennen. Die Drogeriekette Rossmann will zwar zahlen, nannte jedoch bislang keinen konkreten Betrag.

Wie Unternehmen aus der Region zur Prämie stehen, lesen Sie bei nn.de.

Sixt zahlt Mitarbeitern 1700 Euro Inflationsprämie

Autovermieter Sixt hat sich schon jetzt zu einer Auszahlung durchgerungen: "Wir zahlen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter weltweit 1700 Euro Sonderbonus als Inflationsausgleich bis zum Ende des Jahres zusätzlich", erklärte Co-CEO Alexander Sixt gegenüber dem Handelsblatt. Auch Ventilatoren-Hersteller EBM-Papst hat "entschieden, seine Mitarbeitenden an allen deutschen Standorten schnell und pragmatisch mit einer einmaligen und freiwilligen Sonderzahlung von 500 Euro zu unterstützen", wie die Fränkischen Nachrichten mitteilten. Einer Umfrage des Handelsblatts zufolge prüfen über die Hälfte der 40 Dax-Konzerne sowie viele große Familienunternehmen, ob sie eine dementsprechende Sonderzahlung leisten, Tendenz steigend. Großunternehmen wie Autozulieferer Continental oder die Telekom schließen eine Inflationsprämie laut Finanznachrichten aktuell aus.

2 Kommentare