Bundesgericht: Küken-Schreddern vorerst weiter erlaubt

13.6.2019, 10:37 Uhr
Das massenhafte Töten männlicher Küken bleibt vorerst weiter erlaubt.

© Peter Endig, dpa Das massenhafte Töten männlicher Küken bleibt vorerst weiter erlaubt.

Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen. Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast.


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