Corona-Überbrückungshilfe soll ab Januar fließen

5.12.2020, 13:00 Uhr
Corona-Überbrückungshilfe soll ab Januar fließen

© NGG, NN

Die staatlichen Hilfen an Unternehmen und Selbstständige zur Überbrückung der Einbußen im Teil-Lockdown wegen der Corona-Krise fließen nicht vor Januar.

Zehntausende Direkt- und Abschlagszahlungen wurden bereits bewilligt. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der FDP im Bundestag hervor.

In der Antwort heißt es, "dass mit der Antragsbearbeitung möglichst im Dezember begonnen werden kann und Auszahlungen im Januar erfolgen können". Das sehe der Zeitplan vor, der mit dem Dienstleister vereinbart worden sei, der mit der Abwicklung beauftragt wurde. Anträge für die Novemberhilfen können bis 31. Januar gestellt werden, wie das Ministerium bekräftigte.

Damit Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen die Hilfe möglichst rasch erhalten könnten, würden Direktzahlungen bis 5000 Euro und Abschlagszahlungen bis 10 000 Euro gewährt. 87 Prozent von 24 000 Direktanträgen und 73 Prozent von 44 000 über prüfende Dritte gestellte Anträge seien über das beschleunigte Verfahren bereits bewilligt worden.

Für das reguläre Fachverfahren werde von dem Dienstleister, der für die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beauftragt worden sei, mit Hochdruck an der entsprechenden Software gearbeitet. Die Bewilligungsstellen der Länder sollten diese möglichst schnell zur Verfügung haben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel nannte als Ziel der November- und Dezemberhilfen sowie der Überbrückungshilfen III, dass diejenigen unterstützt werden, die durch die notwendigen Schließungen keine oder kaum Einnahmen haben. Aber es gehe auch darum, die deutsche Wirtschaft in einer guten Ausgangsposition zu halten, um schnell
wieder erfolgreich zu wachsen, wenn die Pandemie unter Kontrolle
sei, sagte sie in ihrem am Samstag veröffentlichten Videopodcast.

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