Erfolg für Simba Toys im Streit um den Zauberwürfel
10.11.2016, 17:42 UhrSeit 1980 ist der bunte Zauberwürfel Teil der Spielewelt. Seit 2006 ist das kultige Drehpuzzle aber auch Teil eines Markenstreits. Bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat es die Erfindung von Ernö Rubik geschafft - mit Hilfe eines deutschen Unternehmens, das jetzt einen entscheidenden Erfolg feiern konnte.
Der Fürther Spielehersteller Simba Toys hatte Einwände gegen den seit 1999 bestehende Markenschutz des "Rubik's Cube", um Rechtssicherheit beim Vertrieb "seines" Zauberwürfels zu haben. Das Argument: Die Drehbarkeit sei nicht berücksichtigt worden. Die könne man zwar patentieren, aber nicht als Marke schützen lassen. Doch das Unternehmen scheitert damit erst beim EU-Markenamt und dann beim erstinstanzlichen EU-Gericht.
Am Donnerstag hob der EuGH die beiden Entscheidungen nun auf. Die Technik des Würfels - also die Drehbarkeit - hätte bei der Vergabe des Markenschutzes berücksichtigt werden müssen, heißt es zur Begründung.
Fall um Würfel sollte nicht Schule machen
Bei dem Fürther Unternehmen zeigt man sich erleichtert: "Das ist zu 100 Prozent in unserem Sinn", sagte Mitgeschäftsführer Manfred Duschl der Deutschen Presse-Agentur. Man sei erfreut, dass es so gekommen sei. "Das geht nun zurück zum europäischen Markenamt in Alicante. Und ich gehe davon aus, dass der Markenschutz für den magischen Würfel gelöscht wird", sagte Duschl. Das könne allerdings noch ein paar Monate dauern.
Denn auch wenn der Boom längst vorbei ist - für den familiengeführten Konzern ist der magische Würfel kein ganz unbedeutender Sortiments-Baustein. Jedes Jahr verkauft der Spielwarenproduzent noch immer mehrere tausend des zwei bis vier Euro teuren Zauberwürfels. "Dies ist eine Größenordnung, die es sinnvoll macht, ein solches Produkt ins Sortiment zu nehmen", betonte Duschl.
Anhaltende Faszination
Dass sich der fränkische Spielzeughersteller auf den aufwendigen Rechtsstreit eingelassen hat, hat aber auch einen anderen Grund: Simba Toys habe damit verhindern wollen, dass der Fall des magischen Würfels Schule macht und clevere Firmen für weitere Produkte nach dem Auslaufen des Patentschutzes auf den Markenschutz setzen. Ein Konzern mit rund 20 Spielwarenmarken könne eine solche Sortimentsbeschränkung nicht einfach hinnehmen.
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