Erstattung oder Nachzahlung? Diese Folgen hat Kurzarbeit für Ihre Steuer

25.2.2021, 10:05 Uhr
Die Finanzämter werden nach einer Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft bis zu drei Millionen zusätzliche Steuererklärungen bearbeiten müssen.

© Oliver Berg Die Finanzämter werden nach einer Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft bis zu drei Millionen zusätzliche Steuererklärungen bearbeiten müssen.

Warum müssen Kurzarbeiter eine Steuererklärung abgeben?

Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Welche Folgen hat Kurzarbeit auf die Steuer?

Lohnersatzleistungen werden grundsätzlich nicht besteuert - sie sind sozusagen steuerfrei. Dennoch werden sie bei der Steuererklärung berücksichtigt und nachträglich zum regulären Arbeitslohn hinzugerechnet. Das hat zur Folge, dass der persönliche Steuersatz ansteigen kann.

"Für die Ermittlung des Steuersatzes wird nicht nur das Gesamteinkommen betrachtet, also nicht nur der steuerpflichtige Anteil beispielsweise aus dem Bruttolohn, sondern auch Lohnersatzleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld", erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine gegenüber Spiegel Online. Durch den höheren Steuersatz entsteht schnell eine Steuernachzahlung.

Droht also automatisch eine Nachzahlung?

Nein. Ob es tatsächlich zu einer Nachzahlung kommt, hängt laut Lohnsteuerhilfe Bayern von mehreren Gegebenheiten ab. In erster Linie entscheiden die Zeitdauer der Kurzarbeit und der Anteil der Verkürzung der Arbeitszeit darüber. Kurzarbeit null - wenn die Arbeit also für mehrere Monate komplett entfällt und in den anderen Monaten wieder voll gearbeitet wird - führt sogar regelmäßig zu einer Steuererstattung. Eine Arbeitszeitverkürzung um 50 Prozent hingegen führt eher zu einer Nachzahlung.

Was kann ich tun, wenn ich bald wieder in Kurzarbeit muss?

Arbeitnehmer, die absehbar von Kurzarbeit betroffen sind, sollten einen eventuellen Wechsel ihrer Steuerklasse prüfen. "Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt zum einen davon ab, ob jemand Kinder hat und zum anderen von der Höhe des Nettolohns", erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Für die Höhe des Nettolohns wiederum ist die Lohnsteuerklasse mitentscheidend. Ehegatten können also durch den rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse das Kurzarbeitergeld erhöhen. "Rein rechnerisch ist es für die Höhe des Kurzarbeitergeldes am günstigsten, wenn man die Steuerklasse III hat", sagt Nöll.

Allerdings müssen auch die Folgen beim Ehegatten betrachtet werden. Ist dieser der Hauptverdiener und wechselt von der Steuerklasse III in Steuerklasse V, weil der Ehegatte von Kurzarbeit bedroht oder schon in Kurzarbeit ist, bedeutet das auch, dass der Nettolohn des Hauptverdieners erstmal erheblich sinkt. "Da sollte vorher mal durchgerechnet werden, ob man mit dem geringeren Netto des Hauptverdieners trotz des höheren Kurzarbeitergeldes noch zurechtkommt."

Was bedeutet das alles für die Finanzämter?

Die Finanzämter werden nach einer Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft wegen der Einreichungen von Kurzarbeitern bis zu drei Millionen zusätzliche Steuererklärungen bearbeiten müssen. Deshalb werde es "sicher zu Verzögerungen beim Erlass der Steuerbescheide kommen", sagte der Verbandsvorsitzende Thomas Eigenthaler dem Magazin Focus.


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Hintergrund: Im Mai waren 6,7 Millionen Menschen in Kurzarbeit - ein Rekordwert in der Geschichte der Bundesrepublik. Eigenthaler zufolge haben viele von ihnen zuvor noch nie eine Steuererklärung eingereicht.

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