Ausnahme wegen Corona

Steuererklärung 2020: Abgabefrist endet bald - das müssen Sie wissen

19.10.2021, 13:34 Uhr
Die Steuererklärung muss bis Ende Oktober abgegeben werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat mehr Zeit.

© Oliver Berg/dpa Die Steuererklärung muss bis Ende Oktober abgegeben werden. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat mehr Zeit.

Viele Steuerzahler hätten ihre Einkommensteuererklärung 2020 eigentlich bis Ende Juli 2021 beim Finanzamt einreichen müssen. Doch wegen der Corona-Pandemie ist die Frist um drei Monate verlängert worden. "Das verschaffte vielen Bürgern Luft, die sich bereits den 31. Juli als Stichtag für die Steuererklärung gemerkt hatten", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung für 2020 stattdessen zum 31. Oktober abgeben. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der Montag darauf, also der 1. November 2021. Und in Bundesländern wie Bayern mit dem Allerheiligen-Feiertag am 1. November endet die Abgabefrist sogar erst am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022.

An der Pflicht ändert sich nichts

Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, trifft Selbstständige, Gewerbetreibende, oft auch Arbeitnehmer und zunehmend auch Rentner. Besonders ins Gewicht fällt, dass viele Bürger im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben, arbeitslos geworden sind oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten haben und deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Zwar sind solche Lohnersatzleistungen steuerfrei, sie unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen, den das jeweilige Finanzamt errechnet.

Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. "Welche konkreten Auswirkungen sich im Einzelfall ergeben, hängt aber von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Steuerklasse oder wie lange Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld bezogen wurde", erklärt Klocke.

Die Steuererklärungen werden beim Finanzamt in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Es wird also nicht danach sortiert, ob es eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung gibt. Wer schnell an seine Erstattung kommen möchte, sollte frühestmöglich seine Erklärung abgeben.

Diesen Artikel vom 13. September haben wir am 19. Oktober aktualisiert.

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