Heil zu Homeoffice: "Mir geht es nicht darum, Unternehmen zu quälen"

20.1.2021, 17:17 Uhr
Die Homeoffice-Verordnung ist zunächst bis zum 15. März 2021 befristet.

© Daniel Naupold, NN Die Homeoffice-Verordnung ist zunächst bis zum 15. März 2021 befristet.

Jeder müsse sich in diesem Land an Recht und Gesetz halten und viele Unternehmen zeigten, was möglich sei. "Jetzt müssen es alle."


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Heil hatte zuvor dem Bundeskabinett eine Verordnung vorgelegt, mit der die von Bund und Ländern besprochenen Homeoffice-Vorgaben für Unternehmen umgesetzt werden sollen. Demnach sollen Arbeitgeber Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, auch zu Hause arbeiten zu können, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen. Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zu der Verordnung von einer "Pflicht", Homeoffice anzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist".

Arbeitgeber seien rechtlich verbindlich gehalten zu schauen, wo Homeoffice möglich sei und müssten ihren Beschäftigten dies dann anbieten, sagte Heil. Auf die Frage, wie das kontrolliert werden solle, riet er dazu, dass Arbeitnehmer zunächst mit ihrem Arbeitgeber sprechen sollten oder sich im Zweifelsfall an den Betriebsrat und im "äußeren Konfliktfall" an die Arbeitsschutzbehörden der Länder wenden sollten. Nur im Zweifelsfall würden die Behörden kontrollieren und im "allergrößten Notfall" seien auch Bußgelder möglich. Das stehe aber nicht im Vordergrund, sagte der Minister. Er sprach von tiefen Eingriffen in das wirtschaftliche Leben des Landes. "Diese Maßnahmen sind aber notwendig und deutlich weniger restriktiv als in anderen Bereichen der Gesellschaft."

Die Homeoffice-Verordnung, mit der auch Schutzvorgaben am Arbeitsplatz im Betrieb verschärft werden, wird nur einige Wochen in Kraft sein. Heil rechnet nach der Unterzeichnung damit, dass sie Mitte der kommenden Woche wirksam wird. Sie ist befristet bis zum 15. März.

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