Gerichtsurteil

Keine eigenen Bikes und Smartphones mehr: Lieferando-Kuriere bekommen Recht

24.6.2021, 16:53 Uhr
Nach den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen muss Lieferando den Klägern jeweils ein Fahrrad und ein Smartphone stellen.

© IMAGO/IPA Photo Nach den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen muss Lieferando den Klägern jeweils ein Fahrrad und ein Smartphone stellen.

Nach den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen (14 Sa 306/20 und 14 Sa 1158/20) muss die Plattform den Klägern jeweils ein Fahrrad und ein Smartphone stellen. Betriebsmittel und deren Kosten seien grundsätzlich vom Arbeitgeber zu stellen. Er sei auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Die Entscheidung ist aber nicht rechtskräftig, weil wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen wurde.

Die Arbeitnehmer wollten nicht mehr ihre eigenen Geräte und das entsprechende Datenvolumen einsetzen, wie es die Verträge mit der Plattform vorsahen. Nach Schätzung der Gewerkschaft NGG arbeiten derzeit rund 700 angestellte Boten für Lieferando in Frankfurt/Offenbach. Sie verdienten in der Regel knapp über Mindestlohn. Zunehmend würden Diensträder zur Verfügung gestellt.


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Nach Feststellung des Gerichts mussten die Kläger zwar laut Arbeitsvertrag 100 Euro Pfand für Lieferando-Equipment hinterlegen, erhielten dafür aber weder Bike noch Handy. Beides ist aber notwendig, um überhaupt Lieferaufträge erhalten und durchführen zu können. Lediglich eine Wartungspauschale bei Nutzung des eigenen Fahrrads wurde zugestanden.

Die Regelung, dass Bike und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich selbst mitgebracht werden müssten, benachteilige nach der konkreten Vertragsgestaltung die Fahrer unangemessen, befanden die Richter.

Auch der Lieferdienst Gorillas, der seit einiger Zeit in Franken aktiv ist, lässt Kuriere mit eigenen Smartphones arbeiten. Der Liefer-Supermarkt ist auf Grund der Arbeitsbedingungen zunehmend unter Druck geraten und sieht sich mit heftiger Kritik konfrontiert, auch aus Franken.