Kinderkrankentage: In diesen Fällen haben Eltern Anspruch

12.1.2021, 18:01 Uhr
Schon die Empfehlung, seine Kinder möglichst nicht in die Kita zu schicken, reicht aus, damit Eltern einen Kinderkrankentag nutzen können. 

© Sina Schuldt, NN Schon die Empfehlung, seine Kinder möglichst nicht in die Kita zu schicken, reicht aus, damit Eltern einen Kinderkrankentag nutzen können. 

Die Kinderkrankentage - künftig 20 pro Elternteil und Kind, 40 für Alleinerziehende - sollen künftig nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können, sondern auch, wenn deren Betrieb eingeschränkt, die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder Eltern gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.

Erziehungsberechtigte können sich in diesen Fällen die Bescheinigung oder das Attest für die Krankenkasse von der Kita oder Schule ausstellen lassen, nicht jedoch vom Kinderarzt. Das teilt das Bundesfamilienministerium nach einem Beschluss des Kabinetts mit.

Mithilfe der Neuregelung können Eltern ihrem Arbeitsplatz auch dann fernbleiben, wenn ihre Kinder nicht krank sind, sondern wegen des Lockdown zu Hause bleiben müssen und sich keine Betreuung für sie findet.

Der Anspruch, Kinderkrankentage zu nutzen, besteht auch dann, wenn Eltern im Homeoffice arbeiteten. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr; bei Kindern mit Behinderung auch darüber hinaus.

"Passgenaue Entlastung"

„Die Ausweitung des Kinderkrankengelds ist eine wichtige Entscheidung zur Unterstützung der Familien in diesen schwierigen Zeiten", sagt Familienministerin Franziska Giffey. "Viele Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter leisten gerade in der Pandemie unglaublich viel. Wir haben im vergangenen Jahr allerdings erlebt: Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder - das alles geht nicht zusammen."

"Deshalb brauchen Eltern, die jetzt in dieser besonders schwierigen Phase ihre Kinder zu Hause betreuen und daher nicht arbeiten können, eine passgenaue Entlastung", so die SPD-Politikerin weiter. Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage werde diese nun geschaffen.

Die neue Regelung soll rückwirkend ab dem 5. Januar gelten. Doch es gibt noch einen Haken: Zunächst muss der Bundestag grünes Licht geben. Dies werde jedoch "noch in dieser Woche" geschehen, so das Ministerium.

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