Kündigung: Fitnessstudio Fit/One gelobt Besserung

22.2.2021, 11:28 Uhr
Die Fitnessstudios befinden sich derzeit im zweiten Lockdown. Für manche Studios aufgrund der ausbleibenden Hilfszahlungen des Staates existentiell bedrohlich, für viele Kunden ebenfalls ein Ärgernis.

© NEWS5 / Bauernfeind, NN Die Fitnessstudios befinden sich derzeit im zweiten Lockdown. Für manche Studios aufgrund der ausbleibenden Hilfszahlungen des Staates existentiell bedrohlich, für viele Kunden ebenfalls ein Ärgernis.

Das Fitnessstudio habe reguläre Kündigungsfristen nicht akzeptiert und die Beiträge für die Monate, in denen aufgrund des Lockdowns nicht trainiert werden konnte, nicht als beitragsfreie Monate angerechnet: So lautet der Vorwurf einer Kundin des Unternehmens, auch in einer 1400 Mitglieder starken Facebook-Gruppe mit dem Titel "Geschädigte Mitglieder FitOne bundesweit" werden solche Beschwerden laut.

Nach einem entsprechenden Bericht in den Nürnberger Nachrichten meldet sich Michael Mühleck zu Wort. Er war bis Ende vergangenen Jahres Geschäftsführer von Fit/One und kümmert sich nun um Kundenbeschwerden. "Wir haben eine viertel Million Mitglieder, vom Aufkommen an Anrufen und Mails in der Corona-Zeit waren wir schlicht überfordert", sagt Mühleck. Man nehme die Beschwerden aber ernst, den in der Facebook-Gruppe organisierten Betroffenen habe man etwa eine gesonderte Mailadresse mitgeteilt, unter der eine "Antwort binnen maximal einer Woche" versprochen wird. Hier hätten sich bisher 120 Kunden gemeldet.

"Vertrag ist Vertrag"

Bei einigen seien laut Mühleck tatsächlich Dinge falsch gelaufen, manche, so fügt er hinzu, sei aber schlicht daran gelegen, "ihren Vertrag aufgrund Corona frühzeitig zu beenden". Das werde man auch weiter nicht tun, auch die Verbraucherzentralen bestätigen, dass das Vorgehen des Unternehmens in diesem Bezug gesetzeskonform ist. "Vertrag ist Vertrag - das gilt auch in Corona-Zeiten."

Das gilt andersherum aber auch für Fit/One. Entsprechend hätten Mitglieder das Recht darauf, ihre geleisteten Beiträge angerechnet zu bekommen. Sie könnten hierbei laut Mühleck wählen, ob sie es mit den Folgemonaten verrechnet bekommen wollen, oder ob sie es als sogenannten Konsumgutschein nutzen wollen, mit dem etwa Snacks oder Getränke im Studio oder Waren aus dem Webshop bezahlt werden können. All das werde nach Absprache mit dem Kunden geschehen, die Kommunikation, so Mühleck selbstkritisch, sei zuletzt "nicht gut gewesen." Man werde das ändern.

Keine Kommentare