Stichtag soll verschoben werden

Kurzarbeit und Pandemie: Diese Frist für die Steuererklärung sollten alle Arbeitnehmer kennen

17.6.2021, 09:13 Uhr

Wer die Steuererklärung für das Jahr 2020 selbst erstellt, für den gilt der 31. Juli als Abgabefrist. Das könnte sich aber bald ändern: Der Bundesrat hat beschlossen, die Frist dieses Jahr um drei Monate zu verlängern, also bis zum 31. Oktober 2021. Der Grund dafür ist, dass Steuerpflichtige durch die Krise besonders belastet sind.

Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. Damit sei zu rechnen, sagte Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Einer Abstimmung wird Ende Juni erwartet.

Verlängert werden soll dann auch die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 mittels Steuerberater. Hier soll der 31. Mai 2022 der neue Stichtag sein. Angestoßen wurde das Thema von Union und SPD.

Das ist neu bei der Steuererklärung 2020

Unter anderem waren Steuerberater in den vergangenen Monaten stark mit Anträgen für Coronahilfen eingespannt. Und auch wer seine Steuer selbst erstellt, muss in diesem Jahr mehr beachten.

Neu hinzugekommen ist die Homeoffice-Pauschale, viele Menschen waren zudem in Kurzarbeit. Wer 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.


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Neu ist auch die Anlage "Corona-Hilfen", in der Freiberufler, Kleinunternehmer und Betriebe erhaltene Überbrückungshelfen und Zuschüsse angeben.

Viele Arbeitnehmer erhielten im letzten Jahr zudem einen Coronabonus. Dieser bleibt steuer- und abgabenfrei.

Wichtig: Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat zahlen, falls er Steuern nachzahlen muss.


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