Es besteht Verwechslungsgefahr

Markenstreit gegen AC Mailand: Nürnberger Unternehmen gewinnt vor Gericht

10.11.2021, 13:53 Uhr
Der italienische Fußballverein AC Mailand wollte sein Logo und seinen italienischen Namen "AC Milan" unter anderem auf Stifte und Blöcke drucken.

© James Marsh/BPI/Shutterstock via www.imago-images.de Der italienische Fußballverein AC Mailand wollte sein Logo und seinen italienischen Namen "AC Milan" unter anderem auf Stifte und Blöcke drucken.

Der Spitzenclub hatte Klage eingereicht, weil er beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) damit scheiterte, sein Logo und seinen italienischen Namen "AC Milan" unter anderem auf Stifte und Blöcke drucken zu dürfen. Denn das Nürnberger Unternehmen stellte sich quer, weil es eine Verwechslungsgefahr mit ihrer gleichnamigen Marke für Büro- und Schreibwaren "Milan" sah. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden (Rechtssache: T-353/20).

Das Gericht entschied nun, dass "die Ähnlichkeiten zwischen den beiden in Rede stehenden Zeichen insgesamt groß genug sind, um eine Verwechslungsgefahr zu bejahen". Mitunter begründete das Gericht sein Urteil damit, dass die ältere Marke in Deutschland ernsthaft
benutzt worden war und das Logo des Vereins nicht geeignet erscheint, "die Unterscheidungskraft des Wortelements der älteren Marke in ihrer eingetragenen Form zu beeinflussen".

Da der AC Mailand kein klassischer Papier-, Büro- und Schreibwaren-Händler sei, habe man einen außergerichtlichen Vergleich angeboten, teilte das Nürnberger Unternehmen mit. "Der AC Milan hat stattdessen allerdings Klage erhoben." Der italienische Fußballverein hat auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht auf das Urteil reagiert.

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