Ausfälle drohen

Mega-Streik am Montag: Diese Rechte haben Pendler im Nahverkehr, Bahnfahrer und Fluggäste

24.3.2023, 16:33 Uhr
Bahnfahrer haben andere Rechte als Menschen, die mit Bus und Straßenbahn unterwegs sind. 

© Daniel Karmann, NN Bahnfahrer haben andere Rechte als Menschen, die mit Bus und Straßenbahn unterwegs sind. 

Die Bahn hat bereits reagiert: Mit Blick auf den kommenden Streik am 27. März teilt das Unternehmen mit, dass Fahrgäste, die ihre für den Zeitraum vom 27. bis 28. März geplante Reise verschieben möchten, ihr Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich Dienstag, 4. April 2023 flexibel nutzen können. Dies gilt für alle Tickets, die bis einschließlich 23. März gebucht worden sind. Ebenso könnten Sitzplatzreservierungen kostenfrei storniert werden, teilt die Deutsche Bahn mit. Weiterhin gelten zudem bei Verspätungen oder Zugausfall die allgemeinen Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung.

Diese Rechte haben Bahnfahrer

Die EU-Fahrgastrechte sehen vor: Wer mit seiner gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommt, sollte Belege sammeln, bevor er die Reise abbricht oder nach Alternativen sucht, empfiehlt die Verbraucherzentrale. Verspätungen sollten sich Kundinnen und Kunden immer von Mitarbeitern der Bahn bestätigen lassen - dafür hat das Unternehmen Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Alternativ könnten Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Verspätung oder der Ausfall des Zugs stehen, oder der entsprechenden Internetseite gemacht werden.

"Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Sie anschließend im Internet oder in einem Servicecenter Ihres Bahnunternehmens die Reise reklamieren", so die Verbraucherzentrale. Die Bahn bietet das Fahrgastrechte-Formular auf ihrer Internetseite zum Herunterladen an. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Verspätung ab.

In manchen Fällen rufe die Bahn dazu auf, dass auch Kunden des Nahverkehrs in Fernverkehrszüge einsteigen – diese dürfen dann in IC und ICE mitfahren. Beim Streik am 27. März fällt diese Option allerdings weg. Denkbar sei auch, dass das Eisenbahnunternehmen Sammelbeförderungen mit Fernbussen oder Taxis von einigen Bahnhöfen aus organisiert. Wer ins eigene Auto steigt, kann sich die Kosten hierfür indes nicht erstatten lassen. Weiter Informationen finden Sie hier.

Diese Rechte haben Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs

Anders als bei Streiks der Deutschen Bahn können Pendler, die den öffentlichen Nahverkehr - also zum Beispiel Bus und Straßenbahn - nutzen, nicht auf eine Entschädigung hoffen. Es besteht weder ein Anspruch auf Beförderung noch auf eine Erstattung des Fahrpreises. Etwaige "Mobilitätsgarantien" einzelner Verkehrsunternehmen gelten bei Streiks ebenso wenig. Die VAG gibt auf ihrer Homepage bekannt: "Leider haben wir keine Möglichkeit, Einfluss auf die Art, den Zeitpunkt und die Dauer des Streiks zu nehmen – ist das Streikrecht doch ein Grundrecht aller Bürger*innen. Daher schließt unser VAG-Serviceversprechen Erstattungen im Falle eines Streiks aus."

Diese Rechte haben Fluggäste

Grundsätzlich ist die Airline laut Verbraucherzentralen bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden dazu verpflichtet, Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anzubieten - etwa durch Umbuchung auf einen anderen Flug.

Findet der Ersatzflug aber erst am nächsten Tag oder in den darauffolgenden Tagen statt, muss die Fluggesellschaft den Reisenden in einem Hotel unterbringen und für die Fahrt dorthin und zurück zum Flughafen sorgen, so die Verbraucherzentralen weiter.

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen - Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden.

Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner und in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Laut Verbraucherzentrale können Reisende bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden den Reisepreis mindern. Dazu sollte man dem Reiseveranstalter die Verspätung umgehend melden.

Dieser Artikel wurde am 24. März 2023 um 16.30 Uhr aktualisiert.

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