Minijobber: Von 450 Euro auf Null durch Corona

11.2.2021, 10:04 Uhr
In der Pandemie haben hunderttausende Minijobber ihre Arbeit verloren. 

© Stefan Sauer, NN In der Pandemie haben hunderttausende Minijobber ihre Arbeit verloren. 

Die einen sehen einen willkommenen Zusatzverdienst, die anderen sprechen von Ausbeutung und unausweichlicher Altersarmut. Kaum eine arbeitsmarktpolitische Regelung wurde in den letzten Jahren so kontrovers diskutiert wie die Minijobs. Nun hat die Pandemie den Streit von Neuem entfacht, denn in der Rezession gehören die Minijobber zu den Schwächsten.

So veröffentlichte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im November eine Studie, wonach es im Juni 2020 850.000 Minijobs weniger gab als im Jahr zuvor. Zum Vergleich: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen ging im selben Zeitraum um lediglich 0,2 zurück. Im Gegensatz zu ihnen haben Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitsgeld.


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Das hat Auswirkungen: "Minijobberinnen und Minijobber verlieren in einer Wirtschaftskrise vergleichsweise schnell ihre Beschäftigung, deshalb trifft sie die derzeitige Situation besonders hart", so Markus Grabka, einer der Autoren der DIW-Studie. Ähnlich sieht es der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bayern (DGB Bayern), Matthias Jena: "Die aktuelle Krise zeigt: Viele Minijobberinnen und Minijobber, die auf den Zuverdienst dieser kleinen Teilzeit angewiesen sind, schauen in die Röhre."

Doch auch abseits der Krise gibt es Kritik: "Minijobs sind keine Chance, sondern Teil einer arbeitsmarktpolitischen Sackgasse mit niedrigem Verdienst und mangelnden Perspektiven", so Jena. Dennoch boomt der Markt in Deutschland: Seit den Hartz-Arbeitsmarktreformen 2003 stieg die Zahl der Minijobs laut DIW bis 2019 um 43 Prozent. Konkret geht es dabei um Posten, bei denen Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen oder nur für einen kurzen Zeitraum angestellt sind. Steuern müssen sie auf den Verdienst dafür nicht zahlen, denn beim Minijob gilt: Brutto ist gleich netto.

Das machen sich vor allem junge Erwachsene und Rentner zu Nutze: Insgesamt gab es laut der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2020 bundesweit noch 7,3 Millionen Minijobber. Unter 25-Jährige und Rentner über 65 Jahre machen dabei mehr als ein Drittel der Beschäftigten aus. Doch das ist nicht die einzige Besonderheit: Frauen und Menschen ohne Berufsausbildung sind unter den Minijobbern ebenso überrepräsentiert. Die Erklärung dafür ist simpel: Frauen nutzen die Möglichkeit, um Kinderbetreuung und Job flexibel gestalten zu können und Rentner wie auch Schüler und Studenten, um sich etwas dazu zu verdienen. Langzeitarbeitslose oder Menschen ohne oder mit geringer Berufsausbildung hoffen zudem, durch die Jobs einen Fuß in den Arbeitsmarkt zu bekommen.

Was zunächst gut klingt, hat bei genauerem Hinsehen mehrere Haken: So kritisiert der DGB Bayern, dass die niedrigen Löhne zu niedrigen Renten führen. Generell müssen Arbeitgeber pauschal maximal 31 Prozent für Minijobber abführen. Ein Teil davon geht in die Rentenversicherung; die Beschäftigten selbst fügen einen Eigenanteil hinzu. De facto fällt der finanzielle Nutzen im Alter aber gering aus. Demnach steigt die monatliche Rente laut der Deutschen Rentenversicherung nach einem Jahr Minijob um durchschnittlich 4,50 Euro monatlich.

Und es gibt ein weiteres Problem: Auf Antrag können Betroffene sich von der Rentenversicherung befreien lassen, was laut Gewerkschaft auch 87 Prozent der Betroffenen tun. "Problematisch ist, dass sie diese marginale Entlastung im Hier und Jetzt zukünftig teuer bezahlen. Denn wer keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, muss mit Altersarmut rechnen."


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Für den Arbeitgeber sind die Abgaben zwar recht hoch, doch Minijobber bieten ihnen andere Vorteile: Sie haben keinen Anspruch auf Weiterbildung, bekommen wesentlich niedrigere Löhne und lassen sich zeitlich begrenzter und flexibler einsetzen. Arbeitsrechtlich sind Minijobber ansonsten den sozialversicherungspflichtig Beschäftigungen gleichgestellt. Das heißt, sie haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.

In der Realität bleibe das aber oft nur "Wunschdenken", kritisiert DGB-Vorsitzender Jena. "Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade bei den Minijobberinnen und Minijobbern systematisch Arbeitnehmerrechte unterlaufen werden: Löhne werden durch falsche Arbeitszeiterfassung gedrückt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist häufig ein Fremdwort und vielen Minijobbenden wird bezahlter Urlaub vorenthalten." Die Gewerkschaft fordert deswegen, die Jobs sozialversicherungspflichtig zu machen.

Auch die DIW sieht das aktuelle Modell als überholt an. Die Hoffnung der Politik, Minijobs könnten Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Jobs sein, hat sich laut dem Institut zudem nicht bewahrheitet. Die Autoren fordern deswegen "eine längst überfällige Reform". Die Krise habe das erneut gezeigt, so ihr Fazit.

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