Nach Brand in Notre-Dame: Das zahlen Versicherungen

17.4.2019, 18:19 Uhr
Nach Brand in Notre-Dame: Das zahlen Versicherungen

Auch Sonja Mißfeldt, Sprecherin des Germanischen Nationalmuseums, hat auf diese Fragen keine Antwort. "Man braucht sich keine Illusionen zu machen", sagt sie, noch immer betroffen vom Anblick der Bilder des brennenden Pariser Wahrzeichens. "Wenn hier bei uns das Portrait von Dürers Mutter zerstört würde, wäre die Auszahlung egal welcher Versicherungssumme ein schwacher Trost. Denn Dürer wird uns kein neues Bild malen."

Zehn Millionen Euro für St. Martha

Wie hoch die Schadenssumme im Fall der aus dem zwölften Jahrhundert stammenden Pariser Kathedrale ist, kann derzeit noch nicht bemessen werden. Fakt ist aber: Der Verlust ist mit Geld nicht aufzuwiegen. In Frankreich, so heißt es von der Nachrichtenagentur Reuters, sind die Kirchen Eigentum des Staates, dieser versichere sich demnach selbst. Und ob ein Verursacher, etwa ein nachlässiger Bauarbeiter beziehungsweise dessen Arbeitgeber, für die Schäden haftbar gemacht werden könne, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

In Deutschland ist das System ein anderes. In Bayern etwa versichert die Evangelische Landeskirche ihre Kirchen kollektiv über Sammelverträge. Abgesichert war hierüber auch die Nürnberger St. Martha-Kirche, die 2014 niederbrannte. Über zehn Millionen Euro hat der über vier Jahre dauernde Wiederaufbau gekostet, wie vermutlich in Notre-Dame ging auch hier das Feuer vom Dachstuhl im Zuge von Renovierungsarbeiten aus. "Notre-Dame zeigt erschreckende Parallelen zu unserem Brand", sagt Bau-Koordinator Georg Rieger. In St. Martha habe man nur das "Glück" gehabt, dass die wertvollen Glasfenster damals ausgebaut waren und im Inneren wegen des Bildnisverbots keine wertvollen Malereien oder Schnitzereien standen, wie etwa in der Nürnberger Lorenzkirche.

Kosten für Nachbau plus X

"Für uns macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Wohnhaus oder eine Kirche handelt", sagt Harald Speil, Fachbereichsleiter für öffentlich-rechtliche Bauten bei der Versicherungskammer Bayern. In Deutschland begutachte man den Bau mit entsprechenden Fachleuten, als Versicherungssumme werde der Betrag angesetzt, den ein Wiederaufbau kosten würde. Zu dieser Gebäudeversicherung komme die sogenannte Inhaltsversicherung, das Pendant zur Hausratversicherung beim Privatmann. Im Falle einer Kirche umfasse das etwa Gestühl, Orgel, Altar. Es sei dann Verhandlungssache zwischen den Parteien, auf welche Versicherungssumme man sich einige. "Die Kosten für die Anfertigung eines Duplikats plus X", sagt Speil.

Normalerweise, so der auf Kirchen spezialisierte Versicherungsmakler ecclesia, sicherten sich auch Handwerksunternehmen bei solchen Renovierungsarbeiten gesondert ab. Man lege vorher eine Versicherungssumme fest, bis zu welcher der Betrieb des Tischlers oder Zimmerers im Schadensfall in Regress genommen werden kann. Den Rest müsse dann der Betreiber beziehungsweise dessen Versicherung schultern. "Klar", sagt auch Versicherungsmann Speil von der Versicherungskammer. "Sonst würde das Gewerk ja mit jedem großen Auftrag die Insolvenz riskieren."

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