Auf einen Blick

Neue Corona-Regeln, Impfschutz, WhatsApp: Das ändert sich im Oktober

2.10.2022, 09:24 Uhr
Zum 1. Oktober 2022 soll die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Auch für Beschäftigte in Midijobs, die bislang zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen konnten, gibt es Neuerungen: Die Grenze verschiebt sich ab Oktober auf 520,01 bis 1600 Euro. 
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Höhere Verdienstgrenze für Minijobs

Zum 1. Oktober 2022 soll die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Auch für Beschäftigte in Midijobs, die bislang zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen konnten, gibt es Neuerungen: Die Grenze verschiebt sich ab Oktober auf 520,01 bis 1600 Euro.  © Stefan Sauer, NN

Die Änderung bei den Verdienstgrenzen hängt mit einer Anpassung beim Mindestlohn zusammen. Dieser wird zum 1. Oktober erhöht und steigt von 10,45 auf 12 Euro. Das gilt auch für Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen.
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Mindestlohn steigt erneut

Die Änderung bei den Verdienstgrenzen hängt mit einer Anpassung beim Mindestlohn zusammen. Dieser wird zum 1. Oktober erhöht und steigt von 10,45 auf 12 Euro. Das gilt auch für Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Das Bundeskabinett hat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht Fernzügen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist eine bundesweite Maskenpflicht und zusätzlich der Nachweis eines negativen Corona-Tests vorgesehen. Für Schulen können die Länder anhand des aktuellen Infektionsgeschehens entscheiden, ob wieder regelmäßige Tests nachzuweisen sind.
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Neues Infektionsschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht Fernzügen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist eine bundesweite Maskenpflicht und zusätzlich der Nachweis eines negativen Corona-Tests vorgesehen. Für Schulen können die Länder anhand des aktuellen Infektionsgeschehens entscheiden, ob wieder regelmäßige Tests nachzuweisen sind. © Jens Kalaene, dpa

Ab 1. Oktober liegt ein vollständiger Impfschutz nach drei Impfungen vor. Menschen, die zweimal geimpft und genesen sind, gelten ebenfalls als vollständig geimpft. Nachgewiesen wird der Genesenenstatus durch einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung oder einen positiven PCR-Test aus der Zeit vor oder nach der zweiten Impfung, so infektionsschutz.de.
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Änderungen beim vollständigen Impfschutz

Ab 1. Oktober liegt ein vollständiger Impfschutz nach drei Impfungen vor. Menschen, die zweimal geimpft und genesen sind, gelten ebenfalls als vollständig geimpft. Nachgewiesen wird der Genesenenstatus durch einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung oder einen positiven PCR-Test aus der Zeit vor oder nach der zweiten Impfung, so infektionsschutz.de. © Hans-Joachim Winckler

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen soll zum 1. Oktober auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt werden.
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Umsatzsteuer auf Gas sinkt

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen soll zum 1. Oktober auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt werden. © Felix Schlikis via www.imago-images.de

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober.
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Einreichen von Grundsteuer-Daten

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober. © Michael Reichel/dpa/Symbolbild

Ab dem 24. Oktober wird der Messenger auf Apple-Smartphones mit iOS 10 und 11 nicht mehr unterstützt. Apple-Nutzer müssen ab dann mindestens iOS 12 installiert haben. Wer allerdings noch ein älteres Modell, also ein iPhone 5/5C (oder gar älter) als Mobiltelefon gebraucht, kann den Messenger ab dann nicht mehr nutzen, da hier iOS 12 nicht installiert werden kann.
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Kein WhatsApp mehr für alte iPhones

Ab dem 24. Oktober wird der Messenger auf Apple-Smartphones mit iOS 10 und 11 nicht mehr unterstützt. Apple-Nutzer müssen ab dann mindestens iOS 12 installiert haben. Wer allerdings noch ein älteres Modell, also ein iPhone 5/5C (oder gar älter) als Mobiltelefon gebraucht, kann den Messenger ab dann nicht mehr nutzen, da hier iOS 12 nicht installiert werden kann. © IMAGO/Andre M. Chang

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre.
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Heizung muss überprüft werden

Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer
Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1.
Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre. © Christin Klose, dpa-tmn