Auf einen Blick Neue Corona-Regeln, Impfschutz, WhatsApp: Das ändert sich im Oktober 8 Bilder, Text von vnp 2.10.2022, 09:24 Uhr Ein neues Infektionsschutzgesetz und mehr Geld für Minijobber: Auch der Oktober 2022 bringt wichtige Änderungen mit sich. Ein Überblick. 1 / 8 Höhere Verdienstgrenze für Minijobs Zum 1. Oktober 2022 soll die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Auch für Beschäftigte in Midijobs, die bislang zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen konnten, gibt es Neuerungen: Die Grenze verschiebt sich ab Oktober auf 520,01 bis 1600 Euro. © Stefan Sauer, NN 2 / 8 Mindestlohn steigt erneut Die Änderung bei den Verdienstgrenzen hängt mit einer Anpassung beim Mindestlohn zusammen. Dieser wird zum 1. Oktober erhöht und steigt von 10,45 auf 12 Euro. Das gilt auch für Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa 3 / 8 Neues Infektionsschutzgesetz Das Bundeskabinett hat ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Demnach gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht Fernzügen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist eine bundesweite Maskenpflicht und zusätzlich der Nachweis eines negativen Corona-Tests vorgesehen. Für Schulen können die Länder anhand des aktuellen Infektionsgeschehens entscheiden, ob wieder regelmäßige Tests nachzuweisen sind. © Jens Kalaene, dpa 4 / 8 Änderungen beim vollständigen Impfschutz Ab 1. Oktober liegt ein vollständiger Impfschutz nach drei Impfungen vor. Menschen, die zweimal geimpft und genesen sind, gelten ebenfalls als vollständig geimpft. Nachgewiesen wird der Genesenenstatus durch einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung oder einen positiven PCR-Test aus der Zeit vor oder nach der zweiten Impfung, so infektionsschutz.de. © Hans-Joachim Winckler 5 / 8 Umsatzsteuer auf Gas sinkt Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen soll zum 1. Oktober auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt werden. © Felix Schlikis via www.imago-images.de 6 / 8 Einreichen von Grundsteuer-Daten Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen. Die Frist endet regulär am 31. Oktober. © Michael Reichel/dpa/Symbolbild 7 / 8 Kein WhatsApp mehr für alte iPhones Ab dem 24. Oktober wird der Messenger auf Apple-Smartphones mit iOS 10 und 11 nicht mehr unterstützt. Apple-Nutzer müssen ab dann mindestens iOS 12 installiert haben. Wer allerdings noch ein älteres Modell, also ein iPhone 5/5C (oder gar älter) als Mobiltelefon gebraucht, kann den Messenger ab dann nicht mehr nutzen, da hier iOS 12 nicht installiert werden kann. © IMAGO/Andre M. Chang 8 / 8 Heizung muss überprüft werden Gebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre. © Christin Klose, dpa-tmn