Peta-Beschwerde im Namen von Ferkeln: Tiere als Geschöpfe Gottes

20.11.2019, 11:01 Uhr
Peta-Beschwerde im Namen von Ferkeln: Tiere als Geschöpfe Gottes

Man muss den Stil der Peta-Aktionen nicht mögen. Die Beschwerde im Namen männlicher Ferkel vor dem Bundesverfassungsgericht als billigen PR-Gag abzutun, wäre allerdings zu einfach – auch wenn dieser Aspekt bei der Entscheidung der Peta-Strategen eine Rolle gespielt haben mag.

Doch der zugrundeliegende Fall hat durchaus Stellvertretercharakter für eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage: Sehen wir auch in Tieren Geschöpfe Gottes, die ein Recht auf ein Leben haben, in dem ihre Bedürfnisse befriedigt werden? Und falls ja: Welche Konsequenzen sind wir bereit, daraus zu ziehen – bezogen nicht zuletzt auf unser eigenes Handeln auf
diesem Planeten?


Peta reicht Verfassungsbeschwerde für Ferkel ein


Fünf Jahre lang, von 2013 bis 2018, wussten alle deutschen Ferkelzüchter sowie ihre Ausrüster, dass sie das Verfahren zur Kastration von Ferkeln umstellen müssen. Und dabei ist die Phase der Debatte vor der entsprechenden Gesetzesänderung noch nicht eingerechnet. Genutzt aber haben die Betroffenen diese lange, lange Übergangszeit nicht – so dass sich die Bundesregierung kurz vor deren Ablauf genötigt sah, die Frist noch einmal zu verlängern. Menschliches Gewinnstreben schlägt im Zweifel halt immer das Tierwohl? Im Jahr 2019 darf man da schon mal nachfragen, ob das wirklich noch ein zeitgemäßer Automatismus ist.

Dafür ist es zweitrangig, ob das Bundesverfassungsgericht den konkreten Fall nun annimmt oder abweist. Die grundlegende Frage dahinter wird ohnehin nicht im Gerichtssaal entschieden. Sondern in der Debatte am Familientisch. Im Austausch mit den Kameraden im Verein. Beim Plausch mit den Berufskollegen. Und diese Diskussion zu befeuern: Das hat die Peta-Aktion schon geschafft.

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