Arbeitsrecht
Raus aus dem Arbeitsvertrag? Das müssen Sie zu gesetzlichen Kündigungsfristen wissen
26.8.2021, 10:07 UhrVor allem in der heutigen Zeit ist es nicht unüblich, häufiger den Arbeitgeber zu wechseln. Doch auch wenn man es soweit kommt - unabhängig vom Grund für die Kündigung - muss sich von beiden Parteien (ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn) an Regeln gehalten werden. Die Kündigungsfristen sind dabei gesetzlich geregelt. In der Kündigungsfrist ist festgehalten, wie lange sie noch an ihrer Arbeitsstelle bleiben müssen (bei eigener Kündigung) beziehungsweise wie lange sie noch dort arbeiten dürfen (bei Kündigung durch das Unternehmen).
Wie merkur.de berichtet, ergibt sich die Kündigungsfrist dabei aus der vom Gesetz festgelegten Kündigungsfrist, dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.
Gesetzliche Kündigungsfristen: Aus Sicht des Arbeitnehmers
Unterschieden werden bei den Kündigungsfristen die Sichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Für den Arbeitnehmer ist die Kündigungsfrist in Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches - auch kurz BGB genannt - geregelt. Dieser besagt: "Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden." Wenn man also ein Unternehmen verlassen möchte, besteht eine Kündigungsfrist von vier Wochen entweder zur Monatsmitte (15.) oder zum Monatsende.
Ausnahmen hiervon sind beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin sich noch in der Probezeit - die maximal sechs Monate dauern darf - befindet. Dann kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von nur zwei Wochen zu einem beliebigen Tag gekündigt werden. Außerdem kann die Frist auch verlängert werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die längere Kündigungsfrist auch für den Arbeitgeber gilt, so merkur.de. Verkürzen der Frist durch den Arbeitsvertrag ist derweil keine Option.
Gesetzliche Kündigungsfristen: Aus Sicht des Arbeitgebers
Im Paragrafen 622 ist neben der Arbeitnehmerseite auch die Arbeitgeberseite der Fristen von Arbeitsvertragskündigungen geregelt. Die Frist, die ein Arbeitgeber bei der Kündigung seines Arbeitnehmers beachten muss hängt von dessen Betriebs- beziehungsweise Unternehmenszugehörigkeit ab. Vereinfacht gesagt: Wie lange die Person im Unternehmen tätig war.
Diese Fristen muss der Arbeitgeber beachten:
- Zwei Jahre: Einen Monat zum Ende eines Kalendermonats
- Fünf Jahre: Zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats
- Acht Jahre: Drei Monate zum Ende eines Kalendermonats
- Zehn Jahre: Vier Monate zum Ende eines Kalendermonats
- Zwölf Jahre: Fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 15 Jahre: Sechs Monat zum Ende eines Kalendermonats
- 20 Jahre: Sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
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