So zahlt das Finanzamt zurück: Zehn Tipps, mit denen Sie Steuern sparen

15.5.2017, 15:39 Uhr
Wer für 2016 eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, der hätte in der Regel bis Ende Mai handeln müssen. Mit einer plausiblen Begründung lässt sich aber meist eine Fristverlängerung bis 30. September erreichen.
  Allerdings muss die schriftlich geäußerte Bitte um Aufschub begründet werden, betont die Steuerberaterkammer Nürnberg. In der Regel stimmt das Finanzamt ihr zu und gewährt eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2017. Wird die zweite Frist ebenfalls versäumt, schickt das Finanzamt eine Erinnerung, in der meist ein weiteres Abgabedatum genannt wird. Allerdings kann schon von diesem Zeitpunkt an ein Verspätungszuschlag drohen. Je später die Steuererklärung eingereicht wird, desto höher kann dieser Zuschlag ausfallen. Generell kann er bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrags betragen. Mehr als 25.000 Euro kann das Finanzamt allerdings nicht verlangen.
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1. Abgabefrist verlängern

Wer für 2016 eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, der hätte in der Regel bis Ende Mai handeln müssen. Mit einer plausiblen Begründung lässt sich aber meist eine Fristverlängerung bis 30. September erreichen. Allerdings muss die schriftlich geäußerte Bitte um Aufschub begründet werden, betont die Steuerberaterkammer Nürnberg. In der Regel stimmt das Finanzamt ihr zu und gewährt eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2017. Wird die zweite Frist ebenfalls versäumt, schickt das Finanzamt eine Erinnerung, in der meist ein weiteres Abgabedatum genannt wird. Allerdings kann schon von diesem Zeitpunkt an ein Verspätungszuschlag drohen. Je später die Steuererklärung eingereicht wird, desto höher kann dieser Zuschlag ausfallen. Generell kann er bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrags betragen. Mehr als 25.000 Euro kann das Finanzamt allerdings nicht verlangen. © Foto: dpa

An Rechnungen für Handwerker, Putzhilfen oder beispielsweise Gärtner beteiligt sich unter Umständen das Finanzamt. 20 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung (Bruttobetrag!) können steuermindernd angesetzt werden.  Das geht aber nur,  wenn die Leistung im Privathaushalt und gegen Rechnung erbracht wurde und der Auftraggeber den Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.  Abzugsfähig sind die Kosten in dem Jahr, in dem die Rechnung beglichen wurde.  Handwerkerleistungen dürfen dabei  bis höchstens 6000 Euro pro Jahr abgesetzt werden, die Steuerersparnis liegt dann bei bis zu 1200 Euro. Bei haushaltsnahen Minijobbasis erkennt der Fiskus Lohnkosten von maximal 2550 Euro pro Jahr an, das mindert die Steuerlast um  510 Euro. Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen liegt der Betrag bei maximal 20 000 Euro pro Jahr, das bringt eine Steuerersparnis von bis zu  4000 Euro.  Wenn von den  20 Prozent der Aufwendungen der Höchstbetrag von 1200 Euro in 2017 überschritten wird, lohnt es sich, Arbeiten  ins Jahr 2018 zu verschieben und entsprechend später steuerlich geltend zu machen.
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2. Bei Reparaturen zahlt das Finanzamt mit

An Rechnungen für Handwerker, Putzhilfen oder beispielsweise Gärtner beteiligt sich unter Umständen das Finanzamt. 20 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung (Bruttobetrag!) können steuermindernd angesetzt werden. Das geht aber nur, wenn die Leistung im Privathaushalt und gegen Rechnung erbracht wurde und der Auftraggeber den Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Abzugsfähig sind die Kosten in dem Jahr, in dem die Rechnung beglichen wurde. Handwerkerleistungen dürfen dabei bis höchstens 6000 Euro pro Jahr abgesetzt werden, die Steuerersparnis liegt dann bei bis zu 1200 Euro. Bei haushaltsnahen Minijobbasis erkennt der Fiskus Lohnkosten von maximal 2550 Euro pro Jahr an, das mindert die Steuerlast um 510 Euro. Bei Haushaltsnahen Dienstleistungen liegt der Betrag bei maximal 20 000 Euro pro Jahr, das bringt eine Steuerersparnis von bis zu 4000 Euro. Wenn von den 20 Prozent der Aufwendungen der Höchstbetrag von 1200 Euro in 2017 überschritten wird, lohnt es sich, Arbeiten ins Jahr 2018 zu verschieben und entsprechend später steuerlich geltend zu machen. © Foto: Brebca - Fotolia

Manchmal zeichnet sich ab, dass man im folgenden Jahr weniger Geld verdienen wird – sei es, weil man in Elternzeit geht, die Altersteilzeit beginnt oder auch in Rente geht. Da kann es sich lohnen,  steuermindernde Ausgaben vorzuziehen. Bei höheren Einkommen wird ein höherer Steuersatz wirksam, womit alle Ausgaben, die die Steuerschuld mindern, deutlich höher zu Buche schlagen als mit geringerem Einkommen. Das funktioniert etwa mit Werbungskosten wie Computer, Schreibtisch oder Fachliteratur, aber auch mit Krankheitskosten wie Zahnersatz, Brille oder Hörgerät, den Kinderbetreuungskosten  oder Krankenversicherungsbeiträgen. Umgekehrt kann es ratsam sein, hohe Geldzuflüsse, wie etwa Abfindungen oder  fällig  Sparverträge mit Endverzinsung. Ins kommende Jahr zu verschieben, wenn wegen der ohnehin geringeren Einkünfte ein niedrigerer Steuersatz zur Anwendung kommt.
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3. Zeiten von Mindereinnahmen vorausplanen

Manchmal zeichnet sich ab, dass man im folgenden Jahr weniger Geld verdienen wird – sei es, weil man in Elternzeit geht, die Altersteilzeit beginnt oder auch in Rente geht. Da kann es sich lohnen, steuermindernde Ausgaben vorzuziehen. Bei höheren Einkommen wird ein höherer Steuersatz wirksam, womit alle Ausgaben, die die Steuerschuld mindern, deutlich höher zu Buche schlagen als mit geringerem Einkommen. Das funktioniert etwa mit Werbungskosten wie Computer, Schreibtisch oder Fachliteratur, aber auch mit Krankheitskosten wie Zahnersatz, Brille oder Hörgerät, den Kinderbetreuungskosten oder Krankenversicherungsbeiträgen. Umgekehrt kann es ratsam sein, hohe Geldzuflüsse, wie etwa Abfindungen oder fällig Sparverträge mit Endverzinsung. Ins kommende Jahr zu verschieben, wenn wegen der ohnehin geringeren Einkünfte ein niedrigerer Steuersatz zur Anwendung kommt. © Foto: dpa

Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen hat, verzichtet auf bares Geld, wenn er vergisst, die staatlichen Zulagen zu jährlich beantragen. In den meisten Fällen übernehmen das aber die Versicherer, wenn sie dazu ermächtigt wurden. Sicherer ist es auf jeden Fall, wenn Sie prüfen, ob ein solcher Antrag gestellt wurde.  Auch Gehaltsänderungen oder andere Änderungen der persönlichen Verhältnisse können relevant sein und sollten angegeben werden. Gefördert werden Riester-Verträge mit 154 Euro Grundzulage je förderberechtigten Sparer. Zudem gibt es pro Kind  185 Euro, für ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar 300 Euro, berichtet die Steuerberaterkammer Nürnberg . Junge Berufseinsteiger kassieren obendrauf einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Hinzu kommt meist noch ein Steuervorteil- denn der Fiskus erstattet die Differenz, wenn die Steuervorteile höher sind als die baren Zulagen. Gefördert werden dabei maximal 2100 Euro an Riester-Beiträgen, die Zulagen sind per Dauerantrag einmalig zu beantragen.
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4. Riester-Zulage muss beantragt werden

Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen hat, verzichtet auf bares Geld, wenn er vergisst, die staatlichen Zulagen zu jährlich beantragen. In den meisten Fällen übernehmen das aber die Versicherer, wenn sie dazu ermächtigt wurden. Sicherer ist es auf jeden Fall, wenn Sie prüfen, ob ein solcher Antrag gestellt wurde. Auch Gehaltsänderungen oder andere Änderungen der persönlichen Verhältnisse können relevant sein und sollten angegeben werden. Gefördert werden Riester-Verträge mit 154 Euro Grundzulage je förderberechtigten Sparer. Zudem gibt es pro Kind  185 Euro, für ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar 300 Euro, berichtet die Steuerberaterkammer Nürnberg . Junge Berufseinsteiger kassieren obendrauf einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Hinzu kommt meist noch ein Steuervorteil- denn der Fiskus erstattet die Differenz, wenn die Steuervorteile höher sind als die baren Zulagen. Gefördert werden dabei maximal 2100 Euro an Riester-Beiträgen, die Zulagen sind per Dauerantrag einmalig zu beantragen. © Foto: dpa

Passen bei Ihnen Oma oder Opa auf die lieben Kleinen auf und beide Elternteile sind berufstätig? Dann stellen Sie doch Oma und/Oder Opa  - abhängig von der Rentenhöhe der Betreuer - als selbständige Kinderbetreuer  oder als Mini-Jobber ein. Die Kosten dafür lassen sich als Kinderbetreuungskosten von der Steuer  absetzen. Es ist aber ratsam, dass die Durchführung wie unter fremden Dritten erfolgt, also schriftlicher Vertrag, Aufzeichnung der Zeiten und Überweisung der Vergütung. Achtung, auch bei diesen Konstruktionen gilt der Mindestlohn (Urlaubsfalle beachten).
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5. Die Oma als Mini-Jobberin

Passen bei Ihnen Oma oder Opa auf die lieben Kleinen auf und beide Elternteile sind berufstätig? Dann stellen Sie doch Oma und/Oder Opa - abhängig von der Rentenhöhe der Betreuer - als selbständige Kinderbetreuer oder als Mini-Jobber ein. Die Kosten dafür lassen sich als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Es ist aber ratsam, dass die Durchführung wie unter fremden Dritten erfolgt, also schriftlicher Vertrag, Aufzeichnung der Zeiten und Überweisung der Vergütung. Achtung, auch bei diesen Konstruktionen gilt der Mindestlohn (Urlaubsfalle beachten). © Foto: © Photographee.eu - fotolia.de

Der Fiskus beteiligt sich auch an den Kosten der privaten Wäschereinigung – vorausgesetzt, es handelt sich um  Berufskleidung. Bei Buntwäsche können in einem Zwei-Personen-Haushalt pro Kilogramm Wäsche 0,48 Euro angesetzt werden. Man kann aber auch versuchen pauschal  und damit ohne Nachweis 150 bis 200 Euro pro Jahr für Strom- und Anschaffungskosten anzusetzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber nicht die Wäsche übernimmt und dass es sich um typische, vorgeschriebene Berufskleidung handelt wie etwa der Monteuranzug, Labormäntel oder der Arztkittel und weiße Kleidung für klassische Heilberufe. Wer im Büro einen Anzug tragen muss,  hat Pech gehabt, Büromode fällt nicht unter diese Regelung.
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6. Sauber Geld sparen

Der Fiskus beteiligt sich auch an den Kosten der privaten Wäschereinigung – vorausgesetzt, es handelt sich um Berufskleidung. Bei Buntwäsche können in einem Zwei-Personen-Haushalt pro Kilogramm Wäsche 0,48 Euro angesetzt werden. Man kann aber auch versuchen pauschal und damit ohne Nachweis 150 bis 200 Euro pro Jahr für Strom- und Anschaffungskosten anzusetzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber nicht die Wäsche übernimmt und dass es sich um typische, vorgeschriebene Berufskleidung handelt wie etwa der Monteuranzug, Labormäntel oder der Arztkittel und weiße Kleidung für klassische Heilberufe. Wer im Büro einen Anzug tragen muss, hat Pech gehabt, Büromode fällt nicht unter diese Regelung. © Foto: dpa

Die Wahl der Steuerklasse kann spürbaren Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben. Wenn beispielsweise der Ehemann die Steuerklasse V wählt und die Frau in Klasse III wechselt. Dann wird vom Gehalt der Frau weniger Steuern abgezogen, was ihr Nettoeinkommen erhöht. Danach errechnet sich aber das Elterngeld, das somit höher ausfällt. (Gleiches gilt übrigens auch für das Arbeitslosengeld). Dem Ehemann wird im laufenden Jahr zwar mit der Steuerklasse V mehr vom Gehalt abgezogen, doch das kann er sich nachträglich über  die Steuererklärung zurückholen, erklärt die Steuerberaterkammer Nürnberg. Doch Achtung: Weil für die Festlegung des Elterngeldes die zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, muss der Steuerklassenwechsel so früh beantragt werden, dass sich die Änderung auch tatsächlich auswirkt. Auch kommt es darauf an, wer das Kind überwiegend betreuen wird. Alleinerziehende, die allein mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern zusammenleben, sollten die günstigere Steuerklasse II beantragen.
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7. Elterngeld geschickt mehren

Die Wahl der Steuerklasse kann spürbaren Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben. Wenn beispielsweise der Ehemann die Steuerklasse V wählt und die Frau in Klasse III wechselt. Dann wird vom Gehalt der Frau weniger Steuern abgezogen, was ihr Nettoeinkommen erhöht. Danach errechnet sich aber das Elterngeld, das somit höher ausfällt. (Gleiches gilt übrigens auch für das Arbeitslosengeld). Dem Ehemann wird im laufenden Jahr zwar mit der Steuerklasse V mehr vom Gehalt abgezogen, doch das kann er sich nachträglich über die Steuererklärung zurückholen, erklärt die Steuerberaterkammer Nürnberg. Doch Achtung: Weil für die Festlegung des Elterngeldes die zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, muss der Steuerklassenwechsel so früh beantragt werden, dass sich die Änderung auch tatsächlich auswirkt. Auch kommt es darauf an, wer das Kind überwiegend betreuen wird. Alleinerziehende, die allein mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern zusammenleben, sollten die günstigere Steuerklasse II beantragen. © Foto:Colourbox.de

Selbst an den Kosten für die Ausstandsfeier beteiligt sich das Finanzamt unter Umständen. Voraussetzung dafür ist,  dass die Feier tatsächlich berufliche veranlasst ist.  Die Fete mit Kollegen beim Wechsel ins Rentnerdasein  beispielsweise kann so ein Anlass sein oder der Ausstand, wenn man einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat. Feiert man während der Arbeitszeit im Büro, ist das Finanzamt eher geneigt, diese Kosten anzuerkennen als wenn man Samstagnacht in der Nürnberger Altstadt versumpft.  Feiern private Gäste mit, muss der Arbeitnehmer die Kosten fein säuberlich trennen – das Gläschen Schampus für die Ehefrau darf dann auf der Liste fürs Finanzamt nicht erscheinen.
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8. Wenn der Ausstand fällig wird

Selbst an den Kosten für die Ausstandsfeier beteiligt sich das Finanzamt unter Umständen. Voraussetzung dafür ist, dass die Feier tatsächlich berufliche veranlasst ist. Die Fete mit Kollegen beim Wechsel ins Rentnerdasein beispielsweise kann so ein Anlass sein oder der Ausstand, wenn man einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat. Feiert man während der Arbeitszeit im Büro, ist das Finanzamt eher geneigt, diese Kosten anzuerkennen als wenn man Samstagnacht in der Nürnberger Altstadt versumpft. Feiern private Gäste mit, muss der Arbeitnehmer die Kosten fein säuberlich trennen – das Gläschen Schampus für die Ehefrau darf dann auf der Liste fürs Finanzamt nicht erscheinen. © Foto: Colourbox.de

Zieht die Tochter oder der Sohn in die abgeschlossene Wohnung im Dachgeschoss oder in die Eigentumswohnung der Eltern und zahlt dafür Miete, kann das ein Gewinn für beide Parteien sein. Das Kind profitiert von vergleichsweise niedrigen Mietzahlungen, die Eltern können den Fiskus an den Werbungskosten teilhaben lassen. Voraussetzung ist der Abschluss eines ordentlichen, üblichen  Mietvertrags und die Überweisung der Mieten samt Nebenkosten. Wie die Steuerberaterkammer Nürnberg erklärt, erkennt das Finanzamt in der Regel auf Seiten der vermietenden Eltern alle Werbungskosten an, wenn die vereinbarte Nettomiete 66 Prozent oder mehr des ortsüblichen Preisniveaus für vergleichbaren Wohnraum beträgt.  Liegt die Nettomiete unter diesem Satz, können die Eltern die Werbungskosten nur anteilig in dem Verhältnis steuerlich absetzen, in dem die vereinbarte Miete zur ortsüblichen Miete steht.
 Man muss aber aufpassen, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht, wenn z. B. die Mieteinnahmen höher sind, als die Werbungskosten der Vermietung.
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9. Das eigene Kind als Mieter spart Steuern

Zieht die Tochter oder der Sohn in die abgeschlossene Wohnung im Dachgeschoss oder in die Eigentumswohnung der Eltern und zahlt dafür Miete, kann das ein Gewinn für beide Parteien sein. Das Kind profitiert von vergleichsweise niedrigen Mietzahlungen, die Eltern können den Fiskus an den Werbungskosten teilhaben lassen. Voraussetzung ist der Abschluss eines ordentlichen, üblichen Mietvertrags und die Überweisung der Mieten samt Nebenkosten. Wie die Steuerberaterkammer Nürnberg erklärt, erkennt das Finanzamt in der Regel auf Seiten der vermietenden Eltern alle Werbungskosten an, wenn die vereinbarte Nettomiete 66 Prozent oder mehr des ortsüblichen Preisniveaus für vergleichbaren Wohnraum beträgt. Liegt die Nettomiete unter diesem Satz, können die Eltern die Werbungskosten nur anteilig in dem Verhältnis steuerlich absetzen, in dem die vereinbarte Miete zur ortsüblichen Miete steht. Man muss aber aufpassen, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht, wenn z. B. die Mieteinnahmen höher sind, als die Werbungskosten der Vermietung. © Foto: ACP prod - Fotolia

Bei einem berufsbedingten Umzug können die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich geltend gemacht werden - zum Beispiel, wenn sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert. Grundsätzlich erkenne das Finanzamt in einem solchen Fall die entstandenen Umzugskosten als Werbungskosten an, erklärt die Steuerberaterkammer Nürnberg . Dazu gehörten auch die Gebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung.
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10. Fiskus an Maklergebühren beteiligen

Bei einem berufsbedingten Umzug können die Kosten für den Immobilienmakler steuerlich geltend gemacht werden - zum Beispiel, wenn sich der Anfahrtsweg zur Arbeit durch den Umzug deutlich verringert. Grundsätzlich erkenne das Finanzamt in einem solchen Fall die entstandenen Umzugskosten als Werbungskosten an, erklärt die Steuerberaterkammer Nürnberg . Dazu gehörten auch die Gebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung. © Foto: Colourbox.de

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