Soll die 450-Euro-Grenze für Minijobs angehoben werden?

24.11.2018, 14:16 Uhr
Mit der Erhöhung des Mindestlohns können Geringfügig Beschäftigte bald kürzer arbeiten, bis die Verdienstgrenze erreicht ist.

© Stefan Sauer (dpa) Mit der Erhöhung des Mindestlohns können Geringfügig Beschäftigte bald kürzer arbeiten, bis die Verdienstgrenze erreicht ist.

Die Arbeitgeber befürworten eine Anhebung der Einkommensgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro im Monat. Statt ihre Arbeitszeit ungewollt zu reduzieren, könnten Minijobber damit an allgemeinen Gehaltssteigerungen durch einen höheren Verdienst teilhaben, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände für eine Bundestagsanhörung an diesem Montag. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf der FDP, die Verdienstgrenze zu erhöhen und künftig an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt dies strikt ab. "Der Vorschlag ist ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig", heißt es in der Stellungnahme für die Anhörung des Arbeitsausschusses. Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt verschärfen.

Der 2015 eingeführte Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Das führt dazu, dass Minijobber immer kürzer arbeiten können, bis die Verdienstgrenze erreicht ist. Das Bundesarbeitsministerium hatte einer Anhebung der 450-Euro-Grenze eine Absage erteilt. Maßgabe sei immer gewesen, eine Ausweitung der Minijobs zu begrenzen. Ziel sei, möglichst viele Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, auch im Hinblick auf die Altersabsicherung.

Der FDP-Sozialexperte Pascal Kober sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag), eine Erhöhung der Verdienstgrenze sei "ein Gebot der Fairness". Der Leiter der Minijobzentrale, Erik Thomsen, kritisierte, Minijobber könnten nicht von steigenden Löhnen profitieren. Sie müssten womöglich dieselbe Arbeit in weniger Zeit schaffen.

Zuletzt war die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte 2013 von 400 auf 450 Euro erhöht worden. In Deutschland gibt es laut Bundesagentur für Arbeit rund 7,5 Millionen Minijobber.

11 Kommentare