Staatliche Förderung für Immobilien: Welche Zuschüsse gibt es?

20.7.2020, 12:46 Uhr
Wenn Sanierungen gleichzeitig den Wohnwert erhöhen, darf der Vermieter seine Mieter an den Kosten beteiligen.

© Arne Dedert/dpa Wenn Sanierungen gleichzeitig den Wohnwert erhöhen, darf der Vermieter seine Mieter an den Kosten beteiligen.

Baukindergeld vom Bund

Wir möchten Wohneigentum erwerben. Hilft uns der Staat finanziell?

Ja, zum Beispiel über das sogenannte Baukindergeld. Wie der Name schon sagt, werden grundsätzlich Familien mit Kindern und Alleinerziehende gefördert, allerdings nur noch bis Ende des Jahres. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang pro Jahr 1200 Euro Zuschuss. Die Förderung, die direkt online über die KfW beantragt werden kann, fließt unter folgenden Voraussetzungen: Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die es Kindergeld gibt. Das neue Zuhause muss die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers sein und sich in Deutschland befinden – die Staatsangehörigkeit spielt für das Baukindergeld dagegen keine Rolle. Außerdem darf das Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Summe um 15.000 Euro.

Bayern stockt Baukindergeld auf

Der Freistaat Bayern erhöht mit dem "Bayerischen Baukindergeld Plus" das Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro um zusätzlich 300 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Antrag kann ab Bezug der ersten eigenen vier Wände bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW bei der BayernLabo (www.bayernlabo.de) gestellt werden. Eine weitere Hilfe ist in Bayern die Eigenheimzulage. Sie beträgt einmalig 10 000 Euro und läuft ebenfalls über die BayernLabo. Die Bedingungen sind ähnlich wie beim Baukindergeld.

Über die KfW werden außerdem Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus sowie eine entsprechende Eigentumswohnung mittels zinsverbilligter Kredite bis zu einer Höhe von 120.000 Euro (Sollzins ab 0,75 Prozent p. a.) gefördert. Zudem gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro. Für eingeschaltete Energieeffizienz-Experten können außerdem bis zu 4000 Euro extra fließen.

Für alle genannten Förderungen gilt: Sie müssen spätestens sechs Monate, nachdem man am neuen Wohnort gemeldet ist, beantragt sein.

Zuschuss für die Ölheizung?

Wir möchten eine neue Ölheizung einbauen. Gibt es dafür einen Zuschuss?

Nein, nicht mehr. Für neue Gasbrennwertheizungen gibt es den Zuschuss auch nur noch in Verbindung mit einer Solarthermieanlage. Er kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) beantragt werden, das Programm heißt "Heizen mit erneuerbaren Energien".

Altbau sanieren

Wir wollen unseren Altbau komplett sanieren und möchten dazu Fördermittel von der KfW beantragen. Nun haben wir erfahren, dass wir in diesem Fall für unser Projekt einen Energieberater einschalten müssen. Wo finden wir solche Fachleute?

Wer Mittel der bundeseigenen Förderbank KfW (www.kfw.de; KfW-Infocenter, Telefon 0800/5399002) für einen Neubau oder zur energetischen Sanierung nutzen möchte, muss einen Energieberater einschalten: Der Fachmann muss bestätigen, dass das Vorhaben die Förderrichtlinien erfüllt. Erst dann kann der Förderantrag bearbeitet werden. Nach Abschluss der Maßnahme muss der Energieberater der KfW gegenüber die ordnungsgemäße Ausführung des Projekts bestätigen.

So finden Sie Energieberater

Bei der Suche nach einem solchen Fachmann können Sie mehrere Quellen nutzen. Für Mittelfranken gibt es ein Berater-Netzwerk, das im Internet unter www.energieberater-mfr.de zu finden ist. Weitere Adressen sind www.energie-effizienz-experten.de, die Architekten- und die Handwerkskammer sowie die Verbraucherzentrale und die Energieversorger. Wichtig zu wissen: Wer einen Energieberater wegen Fördermitteln einschaltet, muss darauf achten, dass dieser auch auf der Energieeffizienz-Expertenliste steht. Bei einem großen Projekt wie dem Ihren empfiehlt es sich, dass der Energieberater Architekt ist.

Wer bezahlt den Makler?

Wir wollen unsere Immobilie verkaufen und dazu einen Makler einschalten. Wer bezahlt dessen Courtage und wie hoch ist sie?

Künftig soll die Provision für den Makler in allen Bundesländern zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie aufgeteilt werden: Das entsprechende Gesetz tritt am 23. Dezember in Kraft. In Bayern ist diese Aufteilung bereits Usus. Generell darf beim Immobilienverkauf die Höhe der Courtage individuell bestimmt werden, sie ist also Verhandlungssache – und nicht unwichtig mit Blick auf den gewünschten Verkaufspreis. Bei Mietwohnungen gilt: Wer den Makler beauftragt, der bezahlt ihn ("Bestellerprinzip").

Was Mieter mitfinanzieren müssen

Wir wollen unser Mietshaus energetisch sanieren. Das wird ziemlich teuer. Welche Kosten können wir auf unsere Mieter umlegen und wie?

Seit Anfang 2019 gilt das sogenannte Mietrechtsmodernisierungsgesetz, mit dem die Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent gesenkt wurde. Grundsätzlich gilt: Sanierungskosten sind nur dann umlagefähig, wenn sie eine Modernisierung bedeuten, also den Wohnwert erhöhen. Das ist bei einer energetischen Sanierung der Fall, und etwa auch dann, wenn Balkone angebracht werden. Im Fall einer neuen Heizung heißt das, dass Sie Ihren Mietern die dadurch erzielte Energieeinsparung plausibel darlegen müssen. Dann gilt es, die umlagefähigen Kosten anteilig für jede Wohnung zu errechnen. Von dieser Summe können Sie dann acht Prozent auf die jeweilige Jahresmiete umlegen. Achtung: Vermieter, die finanzielle Vorteile durch Fördermaßnahmen erhalten haben, müssen diese an die Mieter weitergeben.

Wohnungsrenovierung: Nicht alles erlaubt

Ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten. Kann ich in den Vertrag schreiben, dass mein Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren muss?

So einfach geht das nicht. Fristunabhängige Endrenovierungen können in der Regel nicht in Wohnraum-Mietverträgen vereinbart werden. An deren Stelle dürfen fristabhängige Renovierungen geregelt werden, allerdings auch nur bei Wohnungen, die bei Einzug frisch renoviert waren.

Unser 1972 gebautes Fertighaus haben wir bislang vermietet. Nun ziehen unsere Mieter aus, weil das Haus unangenehm riecht und feucht ist. Wir wollen nun selbst einziehen. Was können wir gegen die Feuchtigkeit und den Geruch tun?

Sie müssen das Haus kernsanieren, wobei die Holzständer-Konstruktion stehen bleiben kann. Die Außen- und Innenwände inklusive Dämmung sowie die Fenster müssen jedoch ersetzt werden.

Was besagt die Mietpreisbremse?

Was sieht eigentlich die Mietpreisbremse für die Kommunen in der Region, in der sie gilt, genau vor?

Bei neuen Mietverträgen für Bestandswohnungen darf der Vermieter die Miete nur zehn Prozent über der ortsüblichen Miete ansetzen. Die ortsübliche Miete ergibt sich in der Regel aus Mietspiegeln, sofern sie vorliegen. Ohne diese Spiegel ist es schwierig, die ortsübliche Miete festzusetzen. Bei Neubauten haben Vermieter mehr Spielraum – Wuchermieten sind allerdings strafbar.

Wer checkt den Rauchmelder?

Staatliche Förderung für Immobilien: Welche Zuschüsse gibt es?

© Foto: Franz-Peter Tschauner/dpa

Unsere Eigentümergemeinschaft hat für die Rauchmelder einen Wartungsvertrag beschlossen. Kann ich diese Kosten auf meinen Mieter umlegen?

Ja, die Wartungskosten können in diesem Fall auf den Mieter über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Grundsätzlich muss die Wartung aber nicht über Firmen laufen, sie kann auch durch den Mieter direkt erfolgen – sofern die Eigentümergemeinschaft nichts anderes geregelt hat.

Was ist meine Immobilie wert?

Wir wollen unser Haus verkaufen. An wen können wir uns wenden, um zu erfahren, was die Immobilie wert ist und ob es Renovierungsbedarf gibt?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer. Dort gibt es eine Liste vereidigter Sachverständiger, die Wertgutachten erstellen. Einen realistischen Marktwert können auch Makler einschätzen.


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Als Vermieter: Einfach kündigen?

Ich habe ein Haus, das vermietet ist. Nun will ich die Immobilie verkaufen und deshalb vorher meinem Mieter kündigen. Das geht doch, oder?

Nein, das allein - der geplante Verkauf des Hauses - ist kein Kündigungsgrund. Lediglich der neue Eigentümer könnte dem Mieter zum Beispiel wegen Eigenbedarf kündigen. Doch auch dieser Weg ist nicht so einfach.

Das sind die Profis: Bei unserer Telefonaktion standen Architektin Christa Baumgartner, Gerhard Frieser vom Nürnberger Verein Haus & Grund, Alexander Schrammek von der Energieagentur Nordbayern und Jens Frisch von unserem Kooperationspartner Schwäbisch Hall Rede und Antwort.

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