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Steuererklärung 2021: Vor allem für eine Gruppe kann es lukrativ werden

Alicia Kohl

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25.3.2022, 09:43 Uhr

Wer freut sich auf die Steuererklärung 2021? Alle, die bei dieser Frage begeistert "Ja!" schreien, sind vermutlich schon längst am Werk. Zurecht, denn obwohl die meisten die Steuererklärung sicherlich bis August aufschieben, lohnt es sich, früh anzufangen. Es gibt nämlich auch für das zweite Corona-Jahr einiges an Rückzahlungen rauszuholen.

Vor allem für Pendler und Pendlerinnen und Fahrgemeinschaften, die auf dem Arbeitsweg mehr als 21 Kilometer zurücklegen, wie auch für Menschen, die mindestens drei von fünf Tagen im Homeoffice gearbeitet haben, sieht es gut aus. Sigurd Warschkow, Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck, sagt der Welt, dass knapp 90 Prozent der Bürger und Bürgerinnen, die ihre Steuererklärung abgeben, mit durchschnittlich 1051 Euro Rückzahlung belohnt werden.

Fahrgemeinschaften und Arbeitswege

Vor allem lohnen dürfte sich eine ausführliche Steuererklärung für das Jahr 2021 für Pendler und Pendlerinnen. Denn hier wird für das zweite Corona-Jahr die Entfernungspauschale von 30 auf 35 Cent erhöht, allerdings erst ab dem 21. Kilometer des einfachen Arbeitsweges. Das gilt bis Ende 2023, danach soll sie sogar nochmal auf 38 Cent erhöht werden.

Will man das also abrechnen, wird für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für die ersten 20 Kilometer die Entfernungspauschale von 30 Cent verrechnet, ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent. Das gilt für den einfachen Weg und wird einmal pro Arbeitstag dann mit der Anzahl an Arbeitstagen, an denen der Weg zurückgelegt wird, multipliziert. Urlaubs-, Krankheits- und Homeofficetage dürfen nicht in die Rechnung einbezogen werden.

Welches Fahrzeug man für den Weg in die Arbeit nutzt, ist dabei irrelevant, solange Autofahrer und -fahrerinnen den kürzesten oder verkehrsgünstigsten, schnellsten Weg nutzen. Auch Teil einer Fahrgemeinschaft zu sein, heißt nicht, dass man die Entfernungspauschale nicht anwenden kann. Selbst wenn man nur Mitfahrer oder Mitfahrerin ist, darf man die Pauschale ganz normal geltend machen. Umwege, um Mitfahrer und Mitfahrerinnen abzuholen dürfen dagegen nicht mit einberechnet werden.

Nutzt nur eine Person der Fahrgemeinschaft sein oder ihr Auto, ist er oder sie nicht auch den sonst geltenden Höchstbetrag von 4500 Euro gebunden, die Mitfahrer und Mitfahrerinnen dagegen schon.

Homeoffice

Die Homeoffice-Pauschale ist dafür gedacht, besonders Menschen zu entschädigen, die zuhause auf dem Sofa, dem Esstisch oder ähnlichem arbeiten mussten, weil daheim kein wirklicher Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Wie Warschkow zur Welt sagt, funktioniert das aber nur mittelmäßig, da die Pauschale an so einige Bedingungen geknüpft ist. So kann sie nur angewendet werden, wenn der komplette Tag von zuhause gearbeitet wurde, und sie ist auf 600 Euro begrenzt. Theoretisch können aus dem Homeoffice Arbeitende aber fünf Euro pro Tag im Homeoffice absetzen.

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