Stornierte Events und Reisen: Kunden sollen Gutscheine erhalten

2.4.2020, 14:21 Uhr
Die Tourismusbranche leidet stark unter den Auswirkungen des Coronavirus. Da viele Veranstalter die Kosten für stornierte Reisen nicht erstatten können, sollen Kunden Gutscheine erhalten

© - Die Tourismusbranche leidet stark unter den Auswirkungen des Coronavirus. Da viele Veranstalter die Kosten für stornierte Reisen nicht erstatten können, sollen Kunden Gutscheine erhalten

Bei abgesagten Reisen und Kultur- oder Sportveranstaltungen sollen die Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Das "Corona-Kabinett" stimmte am Donnerstag einer entsprechenden Lösung zu, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Bevor sie umgesetzt werden kann, muss sie allerdings noch von der EU-Kommission abgesegnet werden. Neben Deutschland wollen auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten ähnlich vorgehen.

Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist.

Eigentlich ist bei abgesagten Pauschalreisen eine Erstattung spätestens nach 14 Tagen Pflicht, bei abgesagten Flügen innerhalb von 7 Tagen. Viele Veranstalter konnten dies zuletzt aber nicht leisten, da die deutsche Reise- und Luftverkehrsbranche stark unter den Einschränkungen infolge der Coronavirus-Krise leidet.



Die Unternehmen hatten eine vorübergehende Aussetzung der Erstattungspflicht gefordert. Ihren erheblichen Fixkosten stünden praktisch keine Einnahmen mehr gegenüber, hieß es in einem Schreiben von Branchenverbänden an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Wegen der Ausbreitung des Erregers Sars-CoV-2 seien Tourismus und Luftverkehr fast vollständig zum Erliegen gekommen.

Die Gutscheinlösung soll nicht nur für Flüge und Pauschalreisen, sondern auch etwa bei Tickets für Fußballspiele und Konzerte gelten. Das beträfe nicht nur die Fußball-Bundesliga, sondern auch andere Sportarten wie Handball, Basketball und Eishockey, wo die Ligen ebenfalls pausieren.


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