Verstieß Konkurrent gegen EU-Recht?

Streit um Werbe-Mails: Laufer Stadtwerke erringen Erfolg vor Europäischem Gerichtshof

25.11.2021, 17:06 Uhr
Streit um Werbe-Mails: Laufer Stadtwerke erringen Erfolg vor Europäischem Gerichtshof

© Silas Stein/dpa

Als E-Mails getarnte, unerbetene Werbenachrichten im Postfach können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht verstoßen. Durch die Verwechslungsgefahr mit richtigen Mails könnten Menschen gegen ihren Willen auf Werbeseiten weitergeleitet werden, teilte der EuGH mit. Zulässig sei sogenannte Inbox-Werbung, die fast wie eine reguläre E-Mail im Posteingang aussieht, nur wenn die Nutzerin oder der Nutzer vorab ausdrücklich zugestimmt habe, solche Nachrichten zu erhalten (Rechtssache C-102/20).

Im konkreten Fall hatte das Städtische Werk Lauf an der Pegnitz Werbeeinblendungen des konkurrierenden Stromlieferanten Eprimo per E-Mail bei Nutzerinnen und Nutzern des kostenfreien E-Mail-Dienstes von T-Online beanstandet. Diese Werbemaßnahme verstoße gegen die Vorschriften über unlauteren Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Streit dem EuGH vor gelegt.

Die Werbenachrichten wurden demnach beim Öffnen der Mailbox eingeblendet. Sowohl die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer als auch die eingeblendete Werbung wurden zufällig ausgewählt. Optisch unterschied sich diese den Angaben zufolge von den richtigen Mails im Postfach nur durch kaum erkennbare Kleinigkeiten: Anstelle des Datums hieß es „Anzeige“, der Text sei grau unterlegt gewesen und die Betreffzeile habe aus einem kurzen Werbetext bestanden.

Nach dem Urteil des EuGH muss über den konkreten Fall nun der Bundesgerichtshof entscheiden.