Telefonaktion: Sparen und wenig Steuern zahlen

3.5.2008, 00:00 Uhr
Telefonaktion: Sparen und wenig Steuern zahlen

© Karlheinz Daut

Was bedeutet die neue Steuer überhaupt? Kommt sie zur Zinsssteuer noch hinzu?

Nein. Die neue Abgeltungssteuer ist praktisch eine modifizierte Zinsabschlagsteuer, die es in ihrer alten Form dann nicht mehr gibt. Das Neue ist: Praktisch werden die Erträge fast aller Anlageformen mit 25 Prozent besteuert, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer - insgesamt also knapp 28 Prozent.
Diese Steuer wird vom Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abgeführt. Ihre Steuerschuld ist damit abgegolten, daher auch der Name. Sie brauchen dann auch Ihre Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben - es sei denn, Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent. Dann können Sie sich im Rahmen der Einkommensteuer einen Teil der Abgeltungssteuer zurückholen.

Ich bin seit April Altersrentner. Wird meine gesetzliche Rente versteuert?

Auch die gesetzliche Rente ist steuerpflichtiges Einkommen. Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Altersrente wurde 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz spürbar angehoben. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer wie Sie 2008 erstmals Rente bezieht, bei dem gehen 56 Prozent der jährlichen Rentenbezüge in die Berechnung der Einkommensteuer ein. Das heißt nicht automatisch, dass Sie Steuern zahlen müssen. Das geschieht erst, wenn Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen nach Berücksichtigung aller Freibeträge und Abzug aller steuermindernden Umstände oberhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Dieser beträgt pro Jahr für Alleinstehende 7.664 €, für gemeinsam veranlagte Ehepaare 15.328 €.

Ich beziehe eine Betriebsrente, die mein Arbeitgeber finanziert. Muss ich darauf Steuern zahlen?

Eine Betriebsrente, die von Ihrem Arbeitgeber finanziert wurde, muss im Alter komplett versteuert werden. Auch hier ist nicht sofort gesagt, dass Steuern fällig werden. Entscheidend ist Ihr persönlicher Steuersatz.

Gibt es künftig noch den Sparerfreibetrag?

Im Prinzip - ja. Er wird durch den Sparerpauschbetrag ersetzt. Werbungskosten sind dann nicht mehr absetzbar. Erst auf alle Erträge, die oberhalb von 801 € jährlich liegen, wird die Abgeltungssteuer fällig. Für Verheiratete gilt das Doppelte.

Ich zahle derzeit 200 € monatlich für meine Altersvorsorge in einen Aktienfondssparplan ein. Ändert sich durch die neue Steuer etwas für mich?

Bei Aktien werden Kursgewinne ab 2009 mit der Abgeltungssteuer belegt, bisher waren sie steuerfrei. Auch die Dividenden unterliegen dann der neuen Steuer statt wie bisher dem Halbeinkünfteverfahren. Diese Regelungen betreffen auch Aktienfonds. Für alle Fonds, die vor 2009 angelegt und über ein Jahr gehalten werden, gelten noch die alten Regelungen. Für Ihre Einzahlungen ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Sie können also überlegen, ob Sie ab Januar mit Ihren monatlichen Einzahlungen umsteigen und das Geld beispielsweise in eine fondsgebundene Rentenversicherung investieren. Für Kapitalversicherungen gilt die neue Steuer nicht, hier wird unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Erträge besteuert.

Ich habe eine Riester-Rente in Form eines Investmentfonds abgeschlossen. Welche Nachteile habe ich jetzt durch die Einführung der Abgeltungssteuer während der Ansparphase und bei Auszahlung der Rente?

Sie haben keine Nachteile durch die Einführung der Abgeltungssteuer. Alle Varianten der geförderten Altersvorsorge sind nicht davon betroffen. Aber: Hier gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Während der Ansparphase wird die Riester-Rente steuerlich gefördert: Sie können Beiträge bis zu 2100 € jährlich als Sonderausgaben absetzen. Bei Auszahlung muss die Riester-Rente zu 100 Prozent mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. In der Praxis ist es so, dass der Steuersatz im Seniorenalter deutlich unter dem im Berufsleben liegt.

Ich habe eine Kapitallebensversicherung aus den 90er Jahren, die 2010 fällig wird. Bleibt die Auszahlung steuerfrei?

Bei Verträgen zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 geschlossen wurden, erfolgt die Kapitalausschüttung komplett steuerfrei. Die Abgeltungssteuer hat darauf keinen Einfluss. Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherung mindestens zwölf Jahre lief. Wird sie vorher gekündigt, dann gehen derzeit 100 Prozent der Erträge in die steuerliche Berechnung ein. Ab 2009 gilt dann bei einer solchen Laufzeit auch die Abgeltungssteuer.

Ich bin Arbeitnehmer und habe über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung. Gilt hier die Abgeltungssteuer? Wie wird die Rente später besteuert, und fallen Sozialversicherungsausgaben an?

Auch für betriebliche Altersversorgung gilt die Abgeltungssteuer nicht. Nun kommt es darauf an. Wird Ihre Direktversicherung pauschal besteuert, ist die Auszahlung im Alter steuerfrei. Bezahlen Sie die Beiträge für die Direktversicherung im Rahmen einer Entgeltumwandlung aus Ihrem Brutto, dann erfolgt die Einzahlung steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Auszahlung wird komplett nachgelagert besteuert - mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Unabhängig, ob Entgeltumwandlung oder nicht - auf Zahlungen aus betrieblicher Altersversorgung muss der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden, es sei denn, Sie sind privat krankenversichert.

Ich habe einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Ist eine Rürup-Rente darüber hinaus noch sinnvoll? Wie ist das hier mit der Abgeltungssteuer?

Als staatlich geförderte Vorsorge gilt auch hier die neue Steuer nicht, sondern die nachgelagerte Besteuerung. Die Basis- oder Rürup-Rente kann sich zusätzlich lohnen. Im Unterschied zu Riester wird die Rürup-Rente «nur« steuerlich gefördert - in diesem Jahr können Sie 66 Prozent Ihrer Beiträge steuerlich absetzen. Gedeckelt ist die Absetzbarkeit bei 20.000 € jährlich für Singles und 40.000 € für Ehepaare. Das heißt, Sie können 2008 maximal 13.200 € beziehungsweise 26.400 € an Sonderausgaben absetzen. Das geht auch als Arbeitnehmer, wobei auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rente mitzählen und der Anteil Ihres Arbeitgebers berücksichtigt wird.

Weitere Informationen im Internet unter www.test.de sowie unter www.bdl-online.de oder am Telefon bei der deutschen Rentenversicherung unter 0800/10004800 sowie beim Versicherungsverband unter 0800/3399399.