Sonderregelung bis Ende März 2022

Telefonische Krankschreibung: Das müssen Arbeitnehmer wissen

3.12.2021, 09:14 Uhr
Telefonische Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

© Patrick Pleul/zb/dpa Telefonische Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

Die Sonderregelung wird bis 31. März 2022 verlängert, hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken Dies solle wegen der leichter übertragbaren Delta-Virusvariante und langsam voranschreitender Impfungen weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und Infektionsrisiken zu minimieren.

Telefonische Krankschreibungen sind bei "leichten Atemwegserkrankungen", beispielsweise einem Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen möglich. Bei stärkeren Beschwerden sollte man den Arzt persönlich aufsuchen oder um einen Hausbesuch bitten. Telefonisch kann man bis zu sieben Tage lang krank geschrieben werden, die Krankschreibung kann ebenfalls telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch "eingehende telefonische Befragung" persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen.

Dabei muss man nicht unbedingt den eigenen Hausarzt erreichen, wenn einem das nicht möglich ist. Ärzte dürfen auch unbekannt Patienten krank schreiben, brauchen hierfür aber zusätzliche Daten wie die Krankenkasse, die Versichertenart und die Adresse. Die Krankschreibung erhält man dann per Post. Künftig sollen Ärzte sie direkt an die Krankenkassen und den Arbeitgeber schicken können, und zwar elektronisch. Das System ist aber noch nicht flächendeckend im Einsatz.