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Testpflicht im Fitnessstudio: Darf man deshalb frühzeitig kündigen?

30.8.2021, 14:37 Uhr
Erst Lockdowns, dann strenge Hygieneregeln. Manch ein Fitnessstudio-Betreiber befürchtet Mitgliederschwund.

© Bernd Weißbrod, dpa Erst Lockdowns, dann strenge Hygieneregeln. Manch ein Fitnessstudio-Betreiber befürchtet Mitgliederschwund.

Mehrkosten und erhöhter Zeitaufwand: Das befürchten Ungeimpfte, wenn sie künftig im Fitnessstudio trainieren wollen. Ab dem 11. Oktober sollen Gratis-Tests nur noch für Teile der Bevölkerung verfügbar sein - für wen genau, lesen Sie hier. Alle anderen müssen zahlen, wenn sie einen Test brauchen.

Laut den Experten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann für Ungeimpfte im Einzelfall die Kündigung aufgrund der mit Extrakosten verbundenen Testpflicht möglich sein. Das schreibt die Stuttgarter Zeitung.

In § 313 BGB sei geregelt, dass ein Dauerschuldverhältnis (Fitnessstudiovertrag) gekündigt werden kann, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert haben und eine Anpassung des Vertrages nicht zumutbar ist.


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In der Vergangenheit hätten Gerichte in anderen Fällen bereits entschieden, dass so eine Situation vorliegt, wenn der Verbraucher die veränderten Umstände nicht selbst zu verantworten hat, so das Blatt weiter. Da die Mitglieder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Nachteile durch die Corona-Problematik (kostenpflichtige Tests) wahrscheinlich nicht kennen konnten, können sie ihnen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht zugemutet werden.

Gegebenenfalls auf Rechtsstreit einstellen

Bislang liegen für diese spezielle Situation aber keine Vergleichsfälle vor und der Gesetzgeber hat noch keine Pauschallösung wie bei der Schließung während der Lockdowns vorgegeben. Aus diesem Grund muss jede Kündigung als Einzelfall betrachtet werden, so das Blatt. Verbraucher müssten sich also gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit mit dem Fitnessstudio einstellen, wenn sie den Vertrag vorzeitig kündigen wollen. Immerhin haben die Betreiber durch Corona erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und ein wirtschaftliches Interesse daran, jeden Kunden zu halten.