VGN-Abo, Fitnessstudio und Kita: Was muss ich noch bezahlen?

27.3.2020, 15:26 Uhr
Die Corona-Pandemie sorgt für gähnende Leere in Fitnessstudios, - auch in Stadien, Zoos und vielen weiteren Einrichtungen.

© Jonas Walzberg/dpa Die Corona-Pandemie sorgt für gähnende Leere in Fitnessstudios, - auch in Stadien, Zoos und vielen weiteren Einrichtungen.

Nur das Wichtigste hat noch offen. Damit sich das Virus Sars-Cov-2 weniger schnell ausbreitet, sollen alle Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig Kontakte haben. Doch die Dauerkarte fürs Stadion oder das VGN-Jahresabo sind längst gekauft. Wir erklären, was Sie jetzt noch bezahlen müssen.

Die Kita-Gebühren

Seit dem 16. März haben alle Kitas geschlossen, trotzdem fallen häufig Gebühren an. Die Bundeselternvertretung fordert bereits eine bundesweite einheitliche Regelung. Denn normalerweise ist das Sache zwischen den einzelnen Trägern und der jeweiligen Landesregierung, wie die Rechtsanwältin Katharina Kastenhuber weiß.

Sie rät dazu, auf Überweisungsträgern "Unter Vorbehalt der Rückforderung" im Verwendungszweck zu notieren. Falls ein Dauerauftrag besteht, könne dieser ausgesetzt und durch einzelne Überweisungen mit der Rückforderungsergänzung ersetzt werden. Zudem können Eltern überlegen, von ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Da die Kitas derzeit keine Betreuung anbieten, könne deshalb auch die Pflicht zur Zahlung des Beitrags wegfallen - dies sei aber noch nicht abschließend geklärt, so die Rechtsanwältin.

"Im Zweifel sollten Eltern mit der Kita direkt sprechen und nach einer individuellen Lösung suchen", sagt Kastenhuber. Gerade jetzt, wo Verdienste ausfallen und eventuell Mehrkosten durch eine private Kinderbetreuung entstehen, stellen die Kita-Gebühren eine finanzielle Belastung dar. Wer kann, solle aber am besten abwarten, was von staatlicher Seite noch alles auf den Weg gebracht wird.

Der Vereinsbeitrag

Das Training fällt aus, Turniere, Kurse und Spiele müssen abgesagt werden, um die Ansteckungsgefahr mit dem Cornavirus einzudämmen. So geht es gerade allen Vereinen. Ob Mitglieder nun anteilig den Beitrag zurückfordern dürfen, hänge von den satzungs- und beitragsrechtlichen Regelungen vor dem Hintergrund des jeweiligen Vereinszwecks ab, so Kastenhuber. "Der Vereinsbeitrag ist kein Entgelt für eine bestimmte Leistung", erklärt sie weiter.

Zudem gibt sie zu bedenken, dass es sich oft um kleine Vereine handelt, die ihren Mitgliedsbeitrag sowieso knapp kalkulieren. Fordern Betroffene Geld zurück, "kann das schnell deren Existenz bedrohen."

Der Vertrag beim Fitnessstudio

Auch hier ist das "Vertragsverhältnis gestört", wie es Juristen ausdrücken. Ob die Coronakrise ein Sonder- oder außerordentliches Kündigungsrecht möglich macht, hält sie für fraglich: "So etwas ist noch nie da gewesen und nicht in den Verträgen vorgesehen." Den Vertrag so lange ruhen zu lassen, bis das Fitnessstudio wieder öffnet, sei aber möglich. Eine andere Option wäre, den Beitrag weiterzuzahlen und die Zeit als Gutschrift ans Ende der Laufzeit zu hängen.

Um herauszufinden, was möglich ist, empfiehlt Kastenhuber, Kontakt zum Fitnessstudio aufzunehmen. Eine einvernehmliche Lösung sei oft zielführender als stures Beharren.

Auch der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen rät dazu. "Fast alle Studios bieten inzwischen Ruhezeiten und Trainingsguthaben an, um die verlorene Zeit nachzuholen", sagt Sabrina Fütterer, Leiterin der Geschäftsstelle in Hamburg.

Die Dauerkarte

"Hier ist die Lage noch komplizierter, da sich die Kosten für eine Dauerkarte nicht an die Höhe einzelner Preise richtet", sagt Kastenhuber. Um das Beispiel Fußball herzunehmen: Der Wert einzelner Spiele ist nicht zu ermitteln. Dennoch kann die bereits bezahlte Leistung nicht mehr erbracht werden, weshalb eine anteilige Erstattung nahe liege.

Aber auch hier rät die Rechtsanwältin, Kontakt mit dem Verein oder der Einrichtung aufzunehmen. "Ich denke, dass die Verantwortlichen mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten. Es ist ja auch in deren Interesse, die Kunden nicht zu verlieren."

Die SpVgg Greuther Fürth hat ihre Dauerkartenbesitzer bereits per Mail kontaktiert und bietet an, Geld anteilig für Spiele, die ausfallen oder ohne Zuschauer stattfinden, zurückzuzahlen. "Wir haben von vielen schon das Feedback bekommen, dass auf eine Rückzahlung verzichtet wird, um uns in dieser schweren Phase zu unterstützen" sagt Immanuel Kästlen, Leiter Medien und Kommunikation. Der Verein sei sehr dankbar dafür und finde, das sei ein super Zeichen seiner Fans.

Der 1. FC Nürnberg feilt noch an seiner endgültigen Vorgehensweise für seine Dauerkartenbesitzer: "Wir wollen die Situation in ihrer Gesamtheit betrachten. Natürlich werden wir anbieten, entsprechend ausstehende Summen zu gegebener Zeit zurückzuerstatten. Der Club wird ausführlich über die weiteren Abläufe informieren", sagt Katharina Fritsch, Leiterin der Unternehmenskommunikation.

Reitunterricht, Theaterscheck & Co.

Oft werden Zehnerkarten oder ähnliche Modelle für das Theater, Reit- oder Musikunterricht angeboten, die an einen bestimmten Zeitraum gekoppelt sind. "Ob hier Geld zurückverlangt werden kann, hängt davon ab, ob die Karten im übrigen Zeitraum noch eingelöst werden können", sagt Kasenthuber. Wenn die Coronakrise länger andauere und die Karten verfallen, dann lasse sich das bereits gezahlte Geld zurückholen.

"Rein rechtlich ist es so, aber wir haben hier eine noch nie da gewesen Krise und das wirtschaftliche Ausmaß ist noch nicht absehbar", gibt Rechtsanwältin Kastenhuber zu bedenken. Generell rät sie dazu, Kontakt mit den jeweiligen Vertragspartnern aufzunehmen. Die Situation sei für alle schwierig und ungewiss.

Das Jahresabo beim VGN oder der VAG

Viele Menschen pendeln täglich auf die Arbeit. Um sich nicht mit Covid-19 anzustecken, befindet sich aber ein großer Teil im Homeoffice oder in der Zwangspause - wie also mit dem Jahresabo umgehen?

Der Verkehrsbund Großraum Nürnberg (VGN) lässt verlauten, dass er "derzeit mit dem 'Verband Deutscher Verkehrsunternehmen' in engem Austausch ist, um eine möglichst bundesweit einheitliche Verfahrensweise abzustimmen". Der VGN bittet um Geduld, da auch der "öffentliche Nahverkehr vor einer außergewöhnlichen Herausforderungen steht".

Normalerweise ist es so geregelt, dass fürs Jahresabo Geld nur zurückerstattet wird, wenn eine mit "Ausgehunfähigkeit verbundenen Krankheit von über 15 zusammenhängenden Tagen" besteht. Dafür brauchen Betroffene ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung eines Krankenhauses. Ab dem 16. Tag bekommt derjenige ein Dreißigstel des monatlich fälligen Betrages zurück.

Auch die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) arbeite gemeinsam mit dem Verkehrsverbund und den angeschlossenen Verkehrsunternehmen an einer Lösung, so eine Sprecherin. Aktuell könne die VAG aber noch keine allgemeingültige Aussage treffen.


Was soll ich tun, wenn ich selbst den Verdacht habe, an dem Virus erkrankt zu sein? Hier haben wir häufig gestellte Fragen zum Coronavirus zusammengestellt. Bayern hat wegen des Coronavirus den Katastrophenfall ausgerufen - das hat weitreichende Konsequenzen. Unter anderem fallen viele aus oder werden verschoben.

Außerdem gelten bei . Sollte man beim Einkaufen überhaupt noch mit Scheinen und Münzen zahlen? Ein Experte klärt auf, ob Corona auch über Geld übertragen werden kann.

Ein bisschen Abwechslung gefällig? Wie viele Millionen andere Deutsche arbeitet auch unsere Redaktion nun von Zuhause. Im Live-Blog berichten die Kollegen live aus der Homeoffice-Hölle! Hier finden Sie derweil nützliche Tipps, die Sie gegen die Langeweile Ihrer Kinder unternehmen können.


Wir informieren Sie ab sofort mit unserem täglichen Corona-Newsletter über die aktuelle Lage in der Coronakrise, geben ihnen Hinweise zum richtigen Verhalten und Tipps zum alltäglichen Leben. Hier kostenlos bestellen. Immer um 17 Uhr frisch in Ihrem Mailpostfach.

Sie bevorzugen Nachrichten zur Krise im Zeitungsformat? Erhalten Sie mit unserem E-Paper-Aktionsangebot immer die wichtigsten Corona-News direkt nach Hause: Ein Monat lesen für nur 99 Cent! Hier gelangen Sie direkt zum Angebot.


Sie wollen in der Corona-Krise helfen: Dann sind Sie in unserer Facebookgruppe "Nordbayern hilft" genau richtig!

Verwandte Themen


40 Kommentare