Volksbegehren Mietenstopp scheitert vor Verfassungsgerichtshof
16.7.2020, 11:54 UhrDas Mietrecht ist demnach Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig. Aus demselben Grund hatte bereits das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen.
Volksbegehren "Mietenstopp": 52.000 Unterschriften gesammelt
Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren.
17 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich zuvor registrieren.
0/1000 Zeichen