Volksbegehren Mietenstopp scheitert vor Verfassungsgerichtshof

16.7.2020, 11:54 Uhr
Sechs Jahre Mietstopp war das Ziel, doch das Verfassungsgericht entschied, das Volksbegehren sei nicht zulässig.

© Lino Mirgeler, dpa Sechs Jahre Mietstopp war das Ziel, doch das Verfassungsgericht entschied, das Volksbegehren sei nicht zulässig.

Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig. Aus demselben Grund hatte bereits das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen.


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Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren.

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