Ein Altdorfer Gastronom und der unendliche Dachstreit

20.7.2014, 20:15 Uhr

Wenn die neue Mauer fertig ist, darf der Gastronom seine Kühlcontainer wieder überdachen. Das ist dann das dritte von ihm gebaute Dach in seinem Hof, nachdem er das Holzdach und das Nachfolgedach abgerissen hat. Derzeit behilft Akkol sich mit einer Zwischenlösung, die das Landratsamt übergangsweise duldet.

Er hat die von einem Nürnberger Brandschutzbüro geplante Metallkonstruktion abgebaut und die Dachbedeckung unmittelbar auf seine Container gelegt. Weil der Zwischenraum zwischen den beiden Kühlbehältern nun nicht mehr überdacht ist, gilt die Konstruktion derzeit nicht als Bedachung sondern nur als Abdeckung für die Container – und ist damit nicht genehmigungspflichtig.

Womit Akkol aber nicht geholfen ist. Er braucht einen trockenen Bereich im Hof. Will er dafür die Genehmigung, dann muss er nun in Richtung Nachbargrundstück VW Tröster Mauern um seine Container ziehen. Wenn die stehen, darf er ein neues Dach errichten. Ursprünglich ging es dem Altdorfer nur darum, einen trockenen Hof und Schutz für seine Container zu bekommen.

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Brandschutzexperte hilft auch nicht

Dass er für ein entsprechendes Dach eine Genehmigung brauchte, wusste er nicht. Als er dann baute, stand eines Tages der Baukontrolleur des Landratsamts vor der Tür – und das Unglück nahm seinen Lauf. Das erste von Akkol errichtete Dach musste aus Brandschutzgründen wieder weg. Vom Bauamt gab es dafür eine Frist. Und weil der Gastronom die nicht einhielt, gab es ein saftiges Zwangsgeld. 8000 Euro zahlt der Altdorfer in Raten ab.

Er wähnte sich schließlich auf der sicheren Seite, als er einen Nürnberger Brandschutzexperten mit der Planung eines neuen Dachs beauftragte. Das war zwar aus feuerfestem Metall, genügte aber dem Landratsamt nicht – und ist inzwischen auch wieder beseitigt.

Rechtsanwalt verzweifelt

In Lauf interessiert man sich derweil dafür, ob Akkol die Anordnungen einhält, die man ihm zuschickt, ob er auch fristgerecht sein Metalldach wieder zurückbaut. Als ein Baukontrolleur sich am 8. Juli im Hof des Altdorfers umsah, stellte er fest, dass das ehemalige Metalldach in eine einfache Metallabdeckung über den Containern zurückgebaut war. Alles in Ordnung also. Oder doch nicht? Im Hof standen Fahrräder, zwei Metallleitern und ein Einkaufswagen. "Brandlasten" notierte der Kontrolleur. Akkol erhielt kurz darauf ein Schreiben vom Landratsamt mit der Aufforderung, diese zu entfernen. Sollte er das nicht innerhalb einer gesetzten Frist tun, setzt es den nächsten Zwangsgeldbescheid.

Rechtsanwalt Thomas M. Schweizer aus Schwarzenbruck vertritt Veysel Akkol. Seit Jahren ist er als Anwalt für verschiedene Altdorfer Gastronomiebetriebe tätig. "Aber einen solchen Fall, dass Fahrräder oder Metallleitern als Brandlasten bezeichnet werden, hatte ich noch nie", sagt Schweizer. Akkol wird nun die geforderten Mauern errichten und ein neues Dach bauen. Bis zu 10.000 Euro werde ihn das noch einmal kosten, sagt er. Die Fahrräder seiner Kinder will er gerne weiterhin im Hof abstellen, weil sein Gebäude in der Nürnberger Straße keinen Keller hat. Er überlegt jetzt, die Räder, wenn sie im Hof stehen, mit einer feuerfesten Asbestfolie abzudecken.