"Wie verbrannt"

Achtung, Fälle müssen gemeldet werden: Feuerbrand-Erreger breitet sich in Franken aus

9.8.2022, 11:18 Uhr

Das Jahr 2022 wird ein Feuerbrandjahr. Gartenbesitzer, Fachberater, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, Obstbäume sorgfältig zu beobachten und Feuerbrand-Fälle mitzuteilen. Die Krankheit ist meldepflichtig. Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind dunkelbraun bis schwarz verfärbte, absterbende Triebe. © Landesanstalt für Landwirtschaft, NN

Es ist keine gute Nachricht für alle Besitzer von Obstbäumen: "Das Jahr 2022 wird ein Feuerbrandjahr", warnt die Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising. Die durch ein Bakterium ausgelöste Krankheit kann zum Absterben der Triebe vieler Obstbäume führen - zum Beispiel bei Äpfeln, Birnen und Quitten.

Gartenbesitzer, Fachberater, Städte und Gemeinden sind aufgefordert, Obstbäume sorgfältig zu beobachten und Feuerbrand-Fälle den zuständigen Behörden mitzuteilen. Die Krankheit ist meldepflichtig und nur ein früh erkannter Befall an einzelnen Bäumen kann ein Übergreifen beispielsweise auf Obstanlagen verhindern.

Bereits im Juni gab es erste Feuerbrandmeldungen im Freistaat, vor allem aus Nordbayern. Aus Franken wurden zahlreiche erkrankte Gehölze gemeldet, unter anderem Schwabach und der Landkreis Roth sind betroffen. Aber auch im Süden und Osten Bayerns gab es bereits viele bestätigte Nachweise. Insbesondere die Quitte erweist sich immer wieder als besonders anfällig, was unter anderem mit ihrer späten Blütezeit zusammenhängt.

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Der Feuerbranderreger, das Bakterium Erwinia amylovora, besitzt einen großen Wirtspflanzenkreis. Wirtspflanzen sind neben der Quitte die Kultur- und Zierformen von Apfel und Birne, sowie Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Vogelbeere und Mehlbeere, Zwergmispel und Felsenbirne.

Typische Merkmale der Feuerbrandkrankheit sind dunkelbraun bis schwarz verfärbte, absterbende Triebe. Betroffen sein können sowohl blühende als auch Laubtriebe. Blätter, Blüten und Triebe vertrocknen in Verlauf der Infektion und sehen schließlich „wie verbrannt“ aus. Eine genaue Diagnose ist nur mit Hilfe spezieller Testverfahren im Labor möglich.

Wichtig zu wissen: Pflanzenschutzmittel dürfen gegen den Erreger nicht eingesetzt werden, eine Ausbreitung im Haus- und Kleingarten, im Streuobst und in der freien Feldflur muss durch das Abschneiden von Ästen und Roden von Bäumen verhindert werden.

Gerade im Streuobstanbau müssen stark befallene Bäume gerodet werden. Schwach befallene Bäume können durch Pflegemaßnahmen behandelt werden. Schnittgut soll über den Restmüll oder, falls möglich, über Verbrennung an Ort und Stelle entsorgt werden.

Obwohl die Krankheit in Bayern jetzt bereits fast in allen Gebieten vorkommt, ist es für die Pflanzenschutz-Beratung wichtig, einen Überblick über die aktuelle Feuerbrandsituation in den einzelnen Regionen zu bekommen. Daher wird dringend gebeten, Verdachtsfälle zu melden - entweder an die zuständige Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern www.kreisfachberater.de/links) oder an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz phytobakteriologie@lfl.bayern.de