Eine halbe Million für Dormitzer Nepomukbrücke

2.9.2018, 17:00 Uhr

Aus aktuellem Anlass war die Sitzung während der Sommerpause notwendig geworden, um die Sanierungsarbeiten und den Ersatzneubau für die Gehwegbrücke in der Sebalder Straße zu vergeben. Die Brücke weist seit Jahren Schäden auf; mit den Sanierungsarbeiten sollte eigentlich schon im Frühjahr begonnen werden, doch Planungen für den Hochwasserschutz verzögerten bis jetzt den Beginn der Arbeiten.

Elf Unternehmen wurden angeschrieben, ein Angebot im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung abzugeben. Davon haben sieben Firmen aus Kapazitätsgründen abgesagt, wovon drei Angebote zur Prüfung vorlagen, erklärte Bezold. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Antritt aus Arnberg zum Preis von 515 599 Euro brutto für die Gesamtsanierung der Nepomuk- und Gehwegbrücke. "Wir müssen die Firma innerhalb von 14 Tagen beauftragen und gleichzeitig an die Regierung von Oberfranken die Förderanträge stellen", sagte Bürgermeister Bezold.

Leicht erhöht

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"Das ist schon eine Menge Geld" meinte Gemeinderat Erich Mirsberger (ÜW). Mit wie viel Prozent wird die Sanierung eigentlich gefördert", fragte Mirsberger nach. Das könne er nicht sagen, meinte Bürgermeister Bezold. Die Höhe der Förderung liege im Ermessen der Regierung von Oberfranken. "Wird die Brücke im Rahmen der Erneuerung erhöht?", fragte Roland Prokopy (FW) nach. Die Brücke werde nur leicht höher und im Zuge der Arbeiten an das bestehende Gelände etwas angepasst, erklärte Bezold.

Nicht nur optisch wird die Nepomukbrücke saniert, sondern auch die Auflastung für den Schwerlastverkehr, die Sandsteinbrüstung erhöht und die Versorgungsleitungen ertüchtigt. Als erstes wird die Gehwegbrücke abgerissen und neu gebaut. Im Frühjahr 2019 wird dann mit den Arbeiten an der Nepomukbrücke begonnen. Während der Bauarbeiten wird die Sebalder Straße für den Durchgangsverkehr komplett gesperrt und der Verkehr weiträumig umgeleitet. Die Umleitungen sind ausgeschildert.

Als nächstes stand die Erneuerung der Spielgeräte und Auftragsvergabe beim Spielplatz in der Gründeläckerstraße auf der Tagesordnung. Die dort vorhandenen Spielgeräte sind aufgrund ihres Alters defekt und müssen dringend erneuert werden. Die Verwaltung hatte im Vorfeld bereits eine Vorauswahl von Spielgeräten getroffen. Welches letztendlich angeschafft werden soll, entschieden die Kinder selbst. Drei unterschiedliche Spielgeräte standen zur Auswahl und Abstimmung. Die Mehrheit der Kinder bevorzugte das Spielgerät "Gestrandetes Piratenschiff" der Firma SIK – Holz. Die Gemeinderäte beschlossen einstimmig, der Auswahl der Kinder zu folgen und das Spielgerät zum Preis von 12 203 Euro anzuschaffen.

Im Bereich Lorenzer Straße möchten Bürger auf ihren Grundstücken bauen und stellten an die Gemeinde die Bitte um Ausweisung eines Baugebietes, um ihren Kindern den Hausbau in der Heimatgemeinde zu ermöglichen. Um eine Bebaubarkeit zu ermöglichen ist eine Überrechnung der bestehenden Kanalkapazitäten erforderlich, ob diese eine weitere Bebauung mit mehreren Wohneinheiten aufnehmen. Dies soll nach Rücksprache mit dem Abwasserzweckverband ein Fachbüro berechnen, bevor mit einer Bauleitplanung begonnen wird erläuterte Bürgermeister Bezold den Sachverhalt.

Fragen erörtert

Um eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, wurden alle Grundstückseigentümer zu einem Erörterungstermin eingeladen. Dabei kam man zu dem Ergebnis, erst die Kanalkapazität zu prüfen und anschließend weitere Planungsschritte zu unternehmen. Die Grundstücksflächen, die für einen Bebauungsplan einbezogen würden, betragen zirka 10 000 qm. Da bei der Ausweisung der Baulandfläche vorwiegend Privatpersonen betroffen sind, wurden Kostenübernahmeerklärungen verfasst, nach denen die Kosten für die Prüfung der Kanalkapazität auf die Grundstückseigentümer übertragen werden. Diese sind inzwischen bei der Gemeinde eingegangen, teilte Bezold mit.

Der Gemeinderat befürwortet eine Bebauung der Grundstücke hinter der Lorenzer Straße und beauftragte und ermächtigte Bürgermeister Bezold, einen Vertrag zur Überprüfung der Kanalkapazitäten und bei positivem Bescheid die Antragsunterlagen für ein Wasserrechtsverfahren abzuschließen, soweit dies von Kostenübernahmeerklärungen gedeckt ist.