Zwist um Grundstück in Uttenreuth

7.2.2016, 06:00 Uhr

Die Geschichte beginnt im September 2013, als Andreas Zimmermann, der das hinterliegende Haus besitzt, per notariellem Vertrag das Haus Erlanger Straße 37 samt dem 696 Quadratmeter großen Grundstück erwirbt. Vereinbart wurde ein Kaufpreis von 300 Euro je Quadratmeter, also 210 000 Euro; das Haus sei in so schlechtem Zustand gewesen, dass es abgerissen werden sollte, schildert der Käufer.

Fünf Wochen später ist Zimmermann ins Rathaus einbestellt worden. Dort habe ihm der damalige Bürgermeister Karl Köhler gesagt, dass die Gemeinde einen zwei bis drei Meter breiten Streifen des Grundstücks benötige, um künftig Straße und Gehweg ausbauen zu können. Dem habe er zugestimmt, sei auch der Aufforderung gefolgt, binnen einer Woche eine Bauplanung für das Grundstück vorzulegen, damit der Gemeinderat darüber befinden könne. Schriftlich festgehalten wurde dies allerdings nicht.

Noch zur Ratssitzung legte der Käufer die Planung für ein Ärztehaus vor, in dem zwei Praxen unterkommen sollten. Dabei habe er einen zwei Meter breiten Streifen des Grundstücks als Gehweg vorgesehen, erzählt Zimmermann. Gleichwohl hat der Gemeinderat, weil das Gebäude nicht dem Bebauungsplan entsprach, abgelehnt.

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Eine Woche später erhielt Zimmermann den Bescheid, dass die Gemeinde von dem Vorkaufsrecht Gebrauch mache und das Grundstück für 210 000 Euro kaufe. In einem Gespräch mit dem Bürgermeister sei ihm zugesichert worden, dass er das Restgrundstück nach der Teilung umgehend zum Rückkauf angeboten bekommen werde. Fast ein Jahr verstrich - inzwischen hatten die Kommunalwahlen mit Frederic Ruth einen neuen Bürgermeister an die Spitze der Gemeinde gesetzt. Mehrere unbeantwortete Mails, so Zimmermann, hätten ihn bewogen, einen Anwalt einzuschalten, der in seinem Auftrag an die Gemeinde Uttenreuth schrieb.

Angebot nach einem Jahr

Dann bekam Zimmermann im Oktober 2014 tatsächlich ein Angebot der Gemeinde. Er könne das nun auf 616 Quadratmeter verkleinerte Grundstück zum Preis von 234 080 Euro erstehen. „Innerhalb eines Jahres ist der Quadratmeterpreis von 300 auf 380 Euro geklettert,“ empört sich Andreas Zimmermann. Er fühlt sich über den Tisch gezogen. Er wäre bereit gewesen, maximal 190 000 Euro für das Grundstück zu berappen.

Bürgermeister Frederic Ruth entgegnet darauf: „Selbst wenn ich wollte, ich könnte ihm das Haus nicht zu dem von ihm gewünschten Preis verkaufen.“ Die Kommunen seien an den Bodenrichtwert gebunden. Und der belaufe sich nun mal auf 380 Euro/Quadratmeter für Grundstücke in diesem Bereich. Das habe ein vereidigter Bodengutachter bestätigt. Seine Rechtsauffassung würden auch der Bayerische Gemeindetag sowie die Rechtsaufsicht am Landratsamt Erlangen-Höchstadt teilen, führt Ruth den EN gegenüber aus.

Der Bürgermeister mag in diesem Fall auch keinen Fehler bei seinem Amtsvorgänger entdecken. Denn, argumentiert er, jedem Bescheid hänge eine Rechtsmittelbelehrung an. Selbst wenn es eine mündliche Absprache gegeben haben sollte, entbinde das den Betroffenen nicht, Widerspruch einzulegen, um seine Rechtsansprüche zu sichern. Das sehe unser Rechtsstaat nun einmal so vor, betont Ruth, von Beruf Rechtsanwalt.

Hätte Zimmermann Widerspruch eingelegt und danach einen notariellen Vertrag über die Grundstücksteilung vorgelegt, in der er den zwei/drei Meter breiten Streifen abgetreten hätte, „hätte der Gemeinderat sicher nicht mehr auf seinem Vorkaufsrecht bestanden“, mutmaßt der Bürgermeister. Zimmermann habe den Widerspruch „schlicht versäumt“. Deshalb könne er nun auch nicht behaupten, er sei „hinters Licht geführt worden. Denn hier liegt nichts im Dunkel.“

Auch nicht in Sachen Asylunterkunft. Da habe er mit allen Nachbarn des Anwesens gesprochen und eine Versammlung gehalten. Da laufe alles offen ab, betont Ruth. Gleichwohl, unterzeichnet sei der Mietvertrag mit dem Landratsamt noch nicht.