Panzerknacker von Dormitz muss in den Knast

4.6.2018, 07:58 Uhr

Das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von 15 Monaten.

Nun stand einer der Einbrecher vor dem Amtsgericht Bamberg und muss für ein Jahr und drei Monate hinter Gittern. Eine DNA-Spur hatte ihn verraten. Seine Komplizen verpfiff er allerdings nicht. Besonders auskunftsfreudig war der Angeklagte nicht.

Die Tat gab der 34-jährige Albaner zwar in einem dürren Satz zu, sonst sagte er aber kein Wort. Keine Einzelheiten zum Vorgehen, keine Angaben zu den Komplizen, keine Hinweise auf frühere Aufenthalte in Deutschland.

Dabei hatte ein aufmerksamer Nachbar mindestens drei verdächtige Gestalten durch die Dunkelheit schleichen sehen. Zudem fanden sich vier verschiedene Fußabdrücke. Der ermittelnde Polizeibeamte war aber erst durch eine DNA-Spur auf dem Vorschlaghammer auf den 34-jährigen Albaner aufmerksam geworden.

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Fenster wurde aufgebohrt

Wobei inzwischen die Indizien darauf hindeuten, dass die Täter aus Dormitz auch in Nürnberg, Fürth und Schwabach ihr Erbgut bei verschiedenen Einbruchsdiebstählen in Privatwohnungen und Firmenräume hinterlassen haben. Das gäbe Arbeit für eine eigene Ermittlungskommission, erklärte ein Polizeibeamter der Inspektion Forchheim.

Auf der Rückseite des Gebäudes, das von außen wie ein Einfamilienhaus wirkte, waren die Täter über ein Fenster eingestiegen, das sie mit der geräuscharmen Methode des Aufbohrens geöffnet hatten.

Professionelles Vorgehen

Im Schalterraum hatten sie sich stundenlang am Geldschrank zu schaffen gemacht, hatten zuerst die Metallhülle und dann den Betonkern angegriffen, waren sogar noch einmal weg gewesen, um neues Werkzeug herbeizuholen. "Hätten sie noch etwas mehr Zeit gehabt, sie wären an die Beute von 84.000 Euro gekommen," war sich ein inzwischen pensionierter Polizeibeamter sicher.

Wie professionell sie vorgegangen waren, zeigen nicht nur die Vielzahl an Werkzeugen, die zurückgelassen worden waren: Hebeleisen, Vorschlaghammer, Schlagbohrmaschine, Winkelschleifer, jede Menge abgenutzte Trennscheiben. Um keine Geräusche und keinen Lichtschein nach außen dringen zu lassen, hatten die Einbrecher sämtliche Fenster- und Türspalten mit Bauschaum zugesprüht. Die Festplatten, auf denen die Aufzeichnungen der Überwachungskameras gespeichert waren, hatten sie kurzerhand mitgenommen.

Schaden im sechsstelligen Bereich

Den Alarmknopf, der einen Hinweis auf die genaue Tatzeit gegeben hätte, hatten sie zerstört. Und zuletzt im gesamten Innenraum ihre Spuren durch den exzessiven Einsatz von Feuerlöschern verwischt. Da ihr Ehemann bei der Feuerwehr sei, wisse sie, was das für eine Sauerei sei, so die Amtsrichterin Christine Schäl.

Auch wenn sie nicht an den Inhalt des Tresors gelangt waren, war der Sachschaden doch enorm. Staatsanwältin Franziska Winkler bezifferte ihn nach Angaben der VR-Bank auf rund 100.000 Euro. Konnte die Bankfiliale doch seither nicht mehr als solche genutzt werden. Auch der Tresor war durch die "brachiale Gewalt" irreparabel beschädigt. Ganz zu schweigen von den Reinigungskosten, um den ganzen feinen Betonstaub, das Löschmittel und den Bauschaum aus allen Ecken und Winkeln heraus zu bekommen.

"Einbrüche im großen Stil"

Für Richterin Schäl waren es ein versuchter gemeinschaftlicher Diebstahl in besonders schwerem Fall und eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung. Sie ging sogar von einer "albanischen Bande, die in großem Stil Einbrüche begeht" aus, auch wenn die harten Beweise für die Bandenstruktur noch nicht auf dem Tisch lagen.

Obwohl der Angeklagte bisher nicht vorbestraft war, "gibt es heute keine Bewährung". Sie sehe bei dem landwirtschaftlichen Hilfsarbeiter keine günstigen Zukunftsaussichten. Und auch keinen Grund für eine Milderung der Strafe von einem Jahr und drei Monaten. Denn der Einbruch sei nicht im Versuch steckengeblieben, weil die Täter nicht mehr wollten, sondern weil sie gestört und verscheucht worden seien.

Auch eine zumindest teilweise Wiedergutmachung des Schadens habe nicht stattgefunden. Der Verteidiger Rechtsanwalt Stefan Wagner (Würzburg) riet seinem Mandanten dazu, das Urteil anzunehmen. Denn nach Abzug der achtmonatigen Untersuchungshaft und der Anrechnung der mehrwöchigen Auslieferungshaft im Kosovo bleiben nur noch drei bis vier Monate in der JVA Schweinfurt übrig. Bei einer Berufung oder Revision säße er länger im Gefängnis.