Urlaub kann an die Familie vererbt werben

17.1.2019, 09:00 Uhr

Wer sich jetzt schon Gedanken um seinen Urlaub macht, könnte am Ende des Jahres profitieren.

Die Gewerkschaft IG Bau rät dazu, dass man sich schleunigst über seinen Urlaubsanspruch informieren sollte. Zum Beispiel verfällt der Urlaub nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat.

"Der Chef muss die Mitarbeiter aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden", erklärt Gerald Nicklas von der IG BAU Oberfranken. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt.