Weißenohe: Jugendarbeit soll attraktiver werden

18.1.2019, 18:53 Uhr

Schönfelder arbeitet seit 2004 in Weißenohe als Jugendpfleger. Zu 25 Prozent arbeitet er in Weißenohe, die anderen 75 Prozent kommen der Stadt Gräfenberg zugute, so wird er auch honoriert. Seine Aktivitäten betreffen besonders Kinder der 5. und 6. Klassen, doch auch Jugendliche bis zur 9. Klasse nehmen an seinen vielgestaltigen Angeboten teil.

Das Jugendzentrum in Weißenohe ist viel kleiner als das in Gräfenberg und eigentlich mehr als Jugendtreff zu bezeichnen. Es befindet sich im Souterrain der alten Schule. Was dem Jugendpfleger und seinen Schützlingen jedoch zugute kommt, ist die Nähe der Turnhalle, die sie nutzen dürfen. Hier kann er Angebote machen, die dem Spiel- und Bewegungstrieb seiner Klientel Rechnung tragen.

Zweimal geöffnet

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Der Jugendtreff ist zweimal in der Woche geöffnet, Mittwoch und Donnerstag ab 15.30 Uhr, wenn die Hausaufgaben gemacht sind, trifft man sich dort zum Kicker- oder Billardspiel. Weil der Gebrauch elektronischer Kommunikation selbstverständlich ist, wünscht sich der Jugendpfleger die Ausrüstung mit WLAN.

Der Raum müsse im Übrigen dringend gründlich renoviert sowie erweitert werden. Der Nachbarraum sei gerade frei geworden, so gebe es jetzt die Möglichkeit, die Attraktivität des Treffs zu steigern und so neue jugendliche Interessenten zu gewinnen. Dabei solle man auch an neue Möbel und Ausstattung denken. Auch die sanitären Anlagen bedürften einer Totalsanierung.

Nicht nur stationäre Arbeit

Die Tätigkeit des Jugendpflegers beschränkt sich nicht nur auf die stationäre Arbeit. In der Prävention arbeitet er eng mit Sozialarbeiterin Yvonne Amtmann in der Gräfenberger Mittelschule zusammen. Dazu kommen Ausflüge mit dem Bürgerbus, Besuche von Einrichtungen und auch Teilnahme an Sportveranstaltungen sowie die Durchführung der Ferienfreizeiten.

Dafür wünscht sich Jugendpfleger Schönfelder auch noch etwas mehr Unterstützung durch ehrenamtlich Tätige, um besondere Events durch-führen zu können. 2. Bürgermeister Raimund Schwarz (WGdAN) der in Abwesenheit von Bürgermeister Rudolf Braun die Sitzung leitete, versprach dem Jugendbeauftragten, seine Wünsche verstanden und vorgemerkt zu haben. Er wolle sich bemühen, dass sie bald in die Tat umgesetzt werden.

Sehr langes Feuerwerk

Zu Jahresbeginn beschwerten sich bei der Verwaltung einige Bürger über das zeitlich ausgedehnte Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester und Neujahr. Ab 16 Uhr an Silvester bis 8 Uhr am Neujahrsmorgen sei geböllert worden.

Schwarz informierte das Gremium die Verordnung zum Sprengstoffgesetz: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, das so genannte "Silvesterfeuerwerk", dürfen vom 2. Januar bis 30. Dezember nur mit Genehmigung der Gemeinde abgebrannt werden. Für Silvester und Neujahr gilt eine Ausnahme: Feuerwerk darf an diesen beiden Tagen auch ohne Genehmigung von Volljährigen abgebrannt werden.

Muss alles geregelt sein?

Die Gemeinde kann das aber mit Hilfe einer Satzung einschränken. Denkbar sei eine Beschränkung der Abbrennzeit zwischen Silvester, 19 Uhr, und Neujahr, 3 Uhr. Carmen Stumpf (FWWD) sagte: "Bei uns ist so viel reglementiert, es muss doch nicht auch noch so etwas geregelt werden." Mit dieser Meinung fand sie den Zuspruch vieler ihrer Gemeinderatskollegen.

Reinhard Schuhmann (WGdAN) fragte: "Wer soll denn so etwas überwachen?" Stumpf: "Einmal im Jahr wird man das doch noch aushalten können." Schuhmann erinnerte zwar auch an die Belastung nicht nur für Menschen, sondern insbesondere an Haustiere und überhaupt alle Tiere, und auch die Feinstaubbelastung kam in die Diskussion. Schließlich einigte man sich im Rat darauf zum nächsten Silvester im Amtsblatt zur Einschränkung und Selbstkontrolle aufzurufen und an die Vernunft zu appellieren sich auf das Abbrennen zwischen 19 Uhr und 3 Uhr am nächsten Morgen zu beschränken.

Raimund Schwarz berichtete über die Sitzung des Schulverbandes. Außerdem wurde beschlossen, die Landschaftspflegemaßnahmen 2019 die im Gemeindebesitz befindlichen Wiesenstücke in Absprache mit dem Bund Naturschutz für Pflegemaßnahmen anzumelden.