Frust: Nicht alle Wirte halten sich an Corona-Regeln

24.8.2020, 06:00 Uhr

Nicht alle Wirte in Fürth halten sich an ihr Hygiene-Konzept. Bei unserem Foto handelt es sich um ein Symbolbild. © dpa

Auf der einen Seite gibt es die Gastronomen, die sich an die Corona-Vorschriften halten, auf der anderen Seite gibt es jene, die darauf pfeifen. Das fällt nicht nur den Gästen auf – es ärgert auch einen Fürther Innenstadtwirt, der penibel auf die Hygiene-Auflagen achtet.

Für den Betrieb während der Krise ließ er papierene Einweg-Speisekarten drucken, die Tische werden regelmäßig desinfiziert, sie stehen – den Vorschriften entsprechend – weit genug auseinander und ihre Zahl wurde reduziert. Was ihn besonders auf die Palme bringt: Etliche seiner Kollegen lassen sich seinen Aussagen nach nicht die Kontaktdaten ihrer Gäste geben – während er stets darauf besteht. "Da fühle ich mich verarscht", sagt er.

Wirt wünscht sich mehr Kontrollen

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Er würde sich wünschen, dass die Stadt häufiger kontrollieren würde. Jürgen Tölk, Leiter des Ordnungsamts, gibt zu, dass nicht jedes Lokal überprüft wird – das sei bei über 100 Gaststätten in Fürth auch nicht möglich. Schließlich müsse er mit demselben Personal haushalten wie vor der Krise – weswegen es nun nicht mehr Kontrollen als vor der Pandemie gibt.

Seine Behörde reagiert dabei auf Zuruf: "Wenn es zu Beschwerden aus der Bürgerschaft kommt, dass keine Daten abgefragt werden, gehen wir auf die Gastronomen zu und weisen auf die Verpflichtung hin." Seine Mitarbeiter setzen auf das Verständnis der Wirte, "wir sind da schon zunächst aufklärend unterwegs".

Seit dem Erlass der Corona-Regeln ist zwar "die eine oder andere Beschwerde" beim Ordnungsamt eingegangen, "das ist aber echt nicht an der Tagesordnung", sagt Tölk.

Fallen Hinweise bei den Gastronomen nicht auf fruchtbaren Boden, können andere Wege beschritten werden. Thomas Vogel, stellvertretender Leiter des Fürther Rechtsamts, erklärt, dass ein Wirt wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Verantwortung gezogen werden kann, "wenn er kein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept erarbeitet bzw. es nicht auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt hat". Fällig wird dann in der Regel ein Bußgeld von 5000 Euro.

Verstoß ist Ordnungswidrigkeit

Wenn er ein Schutz- und Hygienekonzept hat, jedoch dagegen verstößt, indem er auf die Daten seiner Kundschaft verzichtet, dann gilt das laut Vogel nicht als Ordnungswidrigkeit.

Allerdings könne die Behörde entsprechende Anordnungen treffen – und auch Geldstrafen verhängen –, um die Einhaltung des erstellten Schutz- und Hygienekonzepts sicherzustellen, so Vogel.