Fürth bietet Stellplatzbonus für alternative Mobilität

27.1.2019, 21:00 Uhr

Neuerdings ermöglicht es Erlangen auch Bauherren von Gewerbeobjekten, Abstriche an der vorgeschriebenen Zahl von Parkplätzen zu machen, wenn im Gegenzug Anreize zum Benutzen von Fahrrädern, Bussen, Bahnen oder Car-Sharing-Modellen gemacht werden. Das gibt es bereits bei Wohnbauprojekten.

Anders als in der Nachbarstadt werden in Fürth noch keine entsprechenden Wünsche von Firmen registriert. Stadtplanungsamtsleiter Dieter Most sieht jedoch grundsätzlich kein Problem darin, Gewerbetreibenden bei Vorlage eines alternativen Mobilitätskonzepts ebenfalls Vergünstigungen einzuräumen. Praktiziert wird das Entgegenkommen, wie berichtet, bereits bei dem Generationenwohnprojekt Spiegelfabrik zwischen Lange Straße und Dr.-Mack-Straße. Weil das Car-Sharing hier Teil des Wohnkonzepts ist, dürfen weniger Stellflächen angelegt werden, als es die städtische Stellplatzsatzung eigentlich vorschreibt.

Bedenken aus der Nachbarschaft, dass die Lust am Autoteilen einmal erlahmen könnte und künftige Bewohner-Generationen mit ihren Privatautos dann das Wohngebiet weiter zuparken, hält Most entgegen, die Stadt werde im Fall von Klagen nachjustieren. Will heißen, der Bauherr muss nachträglich die regulären Stellflächen schaffen oder finanziell ablösen, damit die Stadt anderswo Parkplätze anlegen kann. Eine solche Klausel für das Scheitern von Modellen gibt es auch in Erlangen.

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Begünstigte Innenstadt

Ganz ohne Gegenleistung begünstigt werden in Fürth seit Neufassung der Stellplatzsatzung im Sommer 2015 die Geschäftshäuser der Innenstadt entlang der Achse Nürnberger Straße und Königstraße von Höhe Auferstehungskirche und Hauptbahnhof bis hinunter zum Kulturforum. Mit Ausnahme von Vergnügungsstätten werden hier 25 Prozent weniger Parkplätze gefordert als sonst.

Der daraus folgende Stellplatzmangel ist Methode. "Wir wollen schließlich keinen Anreiz schaffen, die Innenstadt mit dem Privatauto anzusteuern", erläutert Dietmar Most. Zudem soll der ohnehin knappe Platz im Zentrum nicht im großen Stil Parkplätzen geopfert werden. Die Zone mit reduzierter Stellplatz-Vorgabe liegt im Einzugsbereich der U-Bahn, die sich in den Augen des Stadtplanungsamtschefs hier besonders als Alternative zum Auto anbietet.

Beim Überarbeiten der Stellplatzsatzung hat Fürth zudem die Weichen für das verstärkte Nutzen von Fahrrädern gestellt. Vorgeschrieben sind seit 2015 nämlich für Wohn- und Geschäftshäuser, aber auch Versammlungs- und Sportstätten eine bestimmte Anzahl von Fahrrad-Abstellplätzen an den Gebäuden. Kritisiert wurde von der Fahrrad-Lobby jedoch, dass kein Qualitätsstandard für die Abstellanlagen vorgeschrieben wurde. Etwa eine Überdachung, damit die Räder nicht im Regen stehen.

Noch fehlt es der Kleeblattstadt an Erfahrungen, wie sich alternative Mobilitätskonzepte bei Bauvorhaben bewähren. Einer Reduzierung der vorgeschriebenen Stellplätze steht allerdings nichts im Wege. Das ermöglicht wie in Erlangen eine sogenannte Öffnungsklausel. Wie hoch die Abstriche ausfallen, richtet sich, so Most, etwa nach dem Umfang von Car-Sharing-Angeboten. In Erlangen können vom Nahverkehr gut erschlossene Immobilien begünstigt werden, oder Unternehmen, die radelnden Mitarbeitern Umkleideräume, Duschen und hochwertige Fahrradabstellanlagen zur Verfügung stellen.