Grafflmarkt: Altstadtverein verzichtet auf Musikbühne

8.6.2017, 06:00 Uhr

Darin steht nun schwarz auf weiß, dass das "Feilbieten von Waren" bei dieser Veranstaltung durch "Bewirtungsangebote und Musikdarbietungen an einzelnen Standorten" ergänzt wird. Soll heißen: dass der Grafflmarkt mehr als ein reiner Flohmarkt ist, dass nämlich das Graffeln und der gesellige Ausklang des Abends vor den Kneipen der Altstadt fest zusammengehören.

Diese Position hat die Stadt Fürth im Gerichtsstreit mit Klägern aus der Altstadt in den vergangenen Jahren stets vertreten – Ansbacher Richter indes sahen die Sache ebenso hartnäckig anders: Als sie 2014 und 2015 den Ausschank verkürzten, begründeten sie das auch damit, dass die spätabendliche Geselligkeit im Anschluss ans Graffeln – der Verkauf an den Ständen endet um 22 Uhr – nicht zwingend zur Traditionsveranstaltung gehöre. Der Ausschank schien ihnen nicht schützenswerter als die Interessen der Nachbarn. Im Gegenteil: Sie sahen den von der Stadt genehmigten Sonder-Ausschank nach 22 Uhr – auch mit Blick auf die ganzjährige Lärmbelastung in dem Viertel – als unzumutbar an.

Die Situation aber hat sich verändert: Die Kneipen in der Nähe der Anwesen der Kläger dürfen Gäste im Freien seit 2016 unter der Woche nur noch bis 22 Uhr bewirten; das Weinfest gibt es nicht mehr, das Griechenfest am Waagplatz wurde an einen anderen Standort verlegt, und beim Fürth Festival gibt es in der Gustavstraße und auch am Waagplatz keine Bühnen und keinen verdichteten Ausschank mehr. Die Auflagen für Wirte sind strenger geworden, sie müssen unter anderem ein Auge auf Raucher vor ihrer Tür haben. Die Lärmbelastung ist also weniger geworden – damit, so hofft die Stadtspitze, sollte es doch möglich sein, an zwei Tagen im Jahr einen Ausschank bis Mitternacht zu erlauben.

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Tatsächlich signalisierte das Gericht 2016, dass über ein späteres Grafflmarkt-Ausschankende nachgedacht werden kann, wenn sich der Anwohnerschutz übers Jahr verbessere. "Es hat sich etwas getan", sagt Ordnungsamtsleiter Hans-Peter Kürzdörfer.

Festgeschrieben ist in der "Grafflmarktverordnung" nun auch, welche Flächen "Grafflflächen" und welche "Gastroflächen" sind. Damit will die Stadt klarer und transparenter regeln, "wer was wann in welcher Form nutzen kann". Die Gastroflächen, die vorher nicht als solche bezeichnet waren, sollen vom Umfang ähnlich wie in den vergangenen Jahren bleiben (sie entsprechen den Freischankflächen bzw. sind teils etwas größer). Für Wirte werde nichts besser und für Anwohner nichts schlechter, sagt Kürzdörfer. Um mehr Kontrolle zu haben, schreibt die Verordnung jetzt vor, dass Wirte verbindlich einzeichnen müssen, wie sie ihre Bestuhlung an dem Abend verdichten.

"Das gehört zum Flair eigentlich dazu"

Mit Blick auf die beiden Kläger vom Waagplatz haben sich Stadt und Altstadtverein darauf geeinigt, diesmal auf eine Musikbühne zu verzichten. "Anders würde es uns natürlich besser gefallen, das gehört zum Flair eigentlich dazu", sagt Siegfried Meiner, Vorsitzender des Vereins. Derzeit sei das aber nicht möglich _ er hoffe, dass sich das irgendwann ändert. Der Altstadtverein, der ein Bewirtungsende um 22 Uhr nicht hinnehmen wollte und seine Teilnahme am Herbst-Grafflmarkt abgesagt hatte, beteiligt sich am 23. und 24 Juni wieder und will dabei ein neues Konzept für die Freibank vorstellen, die ein Tagescafé beherbergen und von Bürgern und Vereinen genutzt werden soll.