Grafflmarkt: Niederlage für die Stadt Fürth

24.6.2016, 10:40 Uhr

In der Gustavstraße und am Grünen Markt kann der Grafflmarkt wie geplant ausklingen - am Waagplatz aber müssen die Wirte früher Schluss machen. © Markus Kohler

Mit dem Ende des Verkaufs an den Marktständen um 22 Uhr muss nach Auffassung der Richter auch der verdichtete Ausschank am Waagplatz enden: Zusätzliche Stühle müssen abgebaut werden, Ausschankwagen, sofern vorhanden, geschlossen werden. Danach ist den beklagten Wirten von "Panolio" und "Irish Cottage" noch eine Stunde Normalbetrieb im Freien gestattet. Damit bleibt es bei der Verkürzung, die das Verwaltungsgericht Ansbach vor einigen Tagen verlangt hat. Um 23 Uhr müssen - wie an gewöhnlichen Abenden - die Freischankflächen geräumt sein. Der Altstadtverein muss als dritter Beklagter die Außenbewirtung um 22 Uhr einstellen. In und vor den Kneipen in der Gustavstraße und am Grünen Markt dürfen Gäste unterdessen bis 24 Uhr feiern. Diesmal hatte nur der Anwohner vom Waagplatz Eilantrag eingereicht.

Die Stadt Fürth hatte vergeblich auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehofft: Während der VGH in der Vergangenheit schon mal anders entschied als das Verwaltungsgericht Ansbach, das seit 2014 immer wieder 22 Uhr als Ende des verdichteten Ausschanks diktierte, folgten die Münchner Richter im aktuellen Fall ihren Ansbacher Kollegen. Im Herbst 2015 hatten sie etwa noch die 24-Uhr-Regelung der Stadt Fürth in der Gustavstraße bestätigt.

In ihre Abwägung floss nun ein, dass sich anders als in der Gustavstraße die Lärmbelastung am Waagplatz ganzjährig betrachtet bisher nicht verbessert hat. Während etwa die Bühne beim Fürth Festival aus der Gustavstraße herausgenommen wurde, wird am Waagplatz sowohl beim Grafflmarkt als auch beim Fürth Festival eine Bühne aufgestellt. Die Zahl der jährlichen Veranstaltungstage wurde bislang nicht reduziert. Auch hat der Stadtrat erst jetzt beschlossen, die Außensperrzeiten der Kneipen an die einiger Gustavstraßen-Kneipen anzupassen: Künftig soll der Betrieb auf Freischankflächen sonntags bis donnerstags um 22 Uhr enden.

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Die Richter halten die lärmmäßige Gesamtbelastung am Waagplatz für zu hoch, um zusätzlich noch zweimal im Jahr lärmintensive Veranstaltungen wie den Grafflmarkt nach 22 bzw. 23 Uhr zuzlasssen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Fürth, der das Urteil vorliegt. Das Lärmminderungskonzept, das der Stadtrat am Mittwoch beschlossen habe, müsse erst noch umgesetzt werden und Wirkung im Alltag zeigen. Dabei komme künftig auch auf das Verhalten der Gastwirte an. Sie müssen etwa lärmmindernd auf Raucher einwirken.

Oberbürgermeister Thomas Jung bedauert besonders, dass neben den Gastronomiebetrieben am Waagplatz "auch der gemeinnützige und wohltätig agierende Altstadtverein durch diese Entscheidung in seinen Aktivitäten deutlich beeinträchtigt" werde.

Rechtsreferent Christoph Maier zeigt sich ebenfalls enttäuscht, sieht jedoch die Chance, dass der Grafflmarkt-Ausschank am Waagplatz in Zukunft wieder länger dauern darf, "wenn unsere Maßnahmen greifen". Beim Herbst-Grafflmarkt jedoch werde es wohl bei der jetzt entschiedenen Lösung bleiben.