Thuja und Glanzmispel müssen im Gunzenhäuser Stadtteil weichen

16.10.2020, 15:12 Uhr

Nachdem im Rathaus Beschwerden von den Anwohnern eingegangen waren, ging die Bauabteilung der Sache nach. Und die städtischen Mitarbeiter entdeckten dabei nicht nur unwillkommene Pflanzen, sondern auch Zäune, die weit über das vorgeschriebene Maß hinausragten. 1,25 Meter in "nicht blickdichter Ausführung" dürfen die sogenannten Einfriedungen laut Bebauungsplan höchstens sein. Nichtsdestotrotz hatte sich ein Eigentümer hinter einer zwei Meter hohen "massiven Holzmauer" (Sigrid Niesta-Weiser, FDP) verschanzt.

Die betreffenden Eigentümer, berichtete Stadtbaumeisterin Simone Teufel in der jüngsten Sitzung des Stadtratsausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, seien daraufhin angeschrieben und darauf hingewiesen worden, dass sie die Zäune und nicht heimischen Pflanzen entfernen müssen. Einer habe das mittlerweile auch umgesetzt und die von ihm gepflanzte Thuja-Hecke beseitigt.

Doch drei Bewohner haben nun eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Eine "wirklich schwierige Situation", formulierte es Simone Teufel in der Sitzung, zumal die Beschwerden ja aus dem Kreis der Bewohner des neuen Baugebiets gekommen seien.

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"Hin- und hergerissen" war in dieser Frage nicht nur Friedrich Kolb. "Wenn wir ein kleines Zugeständnis machen", dann würde man zwar einem Bewohner helfen, aber dafür "fünf andere vor den Kopf stoßen". Auf der anderen Seite konnte der CSU-Stadtrat das Bedürfnis der Anwohner nach Schutz ihre Privatsphäre verstehen.

Konsequent und diplomatisch

Die zu sichern, sei aber doch auch mit Pflanzen aus der im Bebauungsplan aufgeführten Liste möglich, meinte Sigrid Niesta-Weiser. Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse der Hausbesitzer, sei es doch "fatal", wenn die Stadt hier das Signal aussende, dass das "Faustrecht siegt".

Da der Bebauungsplan bekannt sei und es Beschwerden von den Anwohnern – die sich an dessen Regeln ja gehalten haben – gibt, plädierte Herbert Gutmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen für ein konsequentes, aber diplomatisches Vorgehen: Man solle den Antragstellen "mit viel Einfühlungsvermögen" klar machen, dass es so nicht geht.

Etwas lockerer sah es lediglich Manfred Ortner (CSU), der für eine Einzelfallentscheidung plädierte, sich damit aber nicht durchsetzen konnte. Die eine Thuja-Hecke nachträglich zu erlauben, während ein anderer Bewohner nach Aufforderung seine bereits herausgerissen habe, hielt Bürgermeister Karl-Heinz Fitz für wenig zielführend. Zumal es sich hier ja auch nicht um Einzelgrundstücke handle.

Letztendlich war es eine klare Sache: Einstimmig lehnten die Mitglieder des Bauausschusses die drei Anträge ab. Sie müssen nun ihre Thujen beziehungsweise Glanzmispeln beseitigen und auch der Zaun des dritten Antragstellers muss weg.

Konkretisiert wurde in der Sitzung aber, dass man vor allem auf Einfriedungen hin zum öffentlichen Grund ein Auge haben will. Denn Kolb hatte darauf hingewiesen, dass es über diese drei Fälle hinaus auch zwischen den Grundstücken teilweise Befriedungen gebe, die nicht regelkonform wären. Hier aber will sich die Stadt vorerst nicht einmischen.