Rindermastanlage: Kolbet sieht "geplanten Wählerbetrug"

4.7.2019, 17:22 Uhr

"Wir haben den Bürgerentscheid doch ordnungsgemäß behandelt und auch unsere Beschlüsse entsprechend formuliert." Darin heißt es tatsächlich im Beschluss I: "Der Marktgemeinderat spricht sich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde gegen die Genehmigung des Bauvorhabens ,Neubau Färsenstall mit Maschinen- und Bergehalle und Lager-, Technik- und Büroräumen‘ sowie ,Neubau Bullenstall mit Maschinen- und Bergehalle und Neubau Fahrsilo, Fl. Nr. 217, der Gemeinde Kairlindach‘ aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauaufsichtsbehörde hierüber zu informieren."

Und die Beschlussvorlage II lautet: "Für zukünftige Bauanträge, die das zuvor genannte Bauvorhaben zum Gegenstand haben, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden."

Dennoch vermutet Christiane Kolbet, dass hier gezielt der Bürgerwillen missachtet werden soll. In einer Mail an die Nordbayerischen Nachrichten schreibt sie: "60,5 Prozent der Weisendorfer Bürgerinnen und Bürger haben am 26. Mai beim Bürgerentscheid dafür gestimmt, dass die Gemeinde Weisendorf alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die bei Kairlindach geplante Errichtung einer Mastanlage zu verhindern, und der Flächennutzungsplan auch nicht entsprechend dahingehend geändert wird. Statt dieses Bürgervotum zu respektieren und umzusetzen, sucht Bürgermeister Heinrich Süß nach Wegen, den Entscheid nicht umzusetzen."

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So sei in der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag der Rechtsbeistand der Gemeinde, ein Münchner Anwalt eingeladen, um den Räten "weiszumachen", so Kolbet, dass der Entscheid "angeblich nicht umsetzbar" sei. Süß werte das Ergebnis des Bürgerentscheids als reine "Meinungsäußerung" und wolle das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde lediglich auffordern, die Anlage nicht zu genehmigen. Mehr wolle der Bürgermeister zur Umsetzung des Wählerwillens nicht tun.

Dem widerspricht Süß heftig: "Ich werde keinesfalls gegen Recht und Gesetz verstoßen." Der Rechtsbeistand sei eingeladen, um den Räten die juristische Lage zu erläutern. Die Fragestellung beim Bürgerbegehren habe gelautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Weisendorf alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um die bei Kairlindach geplante Errichtung einer Mastanlage zu verhindern, und der Flächennutzungsplan auch nicht entsprechend dahingehend geändert wird?"

Die rechtlich zulässigen Möglichkeiten seien aber in diesem Fall sehr eingeschränkt, so Süß. Das gemeindliche Einvernehmen sei für die oben erwähnten beiden Bauvorhaben bereits zu einem früheren Zeitpunkt erteilt worden. Dieses könne nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht widerrufen werden.

Damit besteht nach Auffassung des Bürgermeisters im Baugenehmigungsverfahren selbst keinerlei Möglichkeit, auf die Verhinderung der Mastanlage hinzuwirken. Auch eine Verhinderung im Rahmen der Bauleitplanung sei nicht möglich, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. So liegt der "Schwarze Peter" jetzt beim Landratsamt.

Dort gibt man sich bedeckt: "Nach wie vor ist dies ein laufendes Verfahren. Generell prüfen wir bei Baugenehmigungsverfahren, ob Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht oder nicht. Der Bürgerentscheid richtet sich an den Markt Weisendorf. Wir haben den Markt Weisendorf am 4. Juni um Stellungnahme gebeten, ob sie den Flächennutzungsplan ändern will oder nicht und/oder andere bauleitplanerische Schritte einleiten will. Diese Stellungnahme liegt uns bisher nicht vor. Wenn die Stellungnahme und alle weiteren Informationen, die wir für die Prüfung brauchen, vorliegen, kann das Landratsamt eine abschließende Entscheidung treffen."

Die Grünen in Weisendorf wollen nicht so lange untätig bleiben. Für Montag, 8. Juli, rufen sie die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, ab 19 Uhr zahlreich zur Gemeinderatssitzung zu kommen. Christiane Kolbet: "Wir werden dem Bürgermeister den geplanten Wählerbetrug nicht durchgehen lassen!"

Heinrich Süß kontert prompt: "Vielleicht haben die Grünen jetzt ein Problem, ihren Anhängern zu erklären, wieso ihr Vorgehen nicht zum Erfolg geführt hat."