Vogelgrippe: Stallpflicht ist aufgehoben

16.3.2017, 18:50 Uhr

Das hat das Bayerische Umweltministerium den Veterinärämtern mitgeteilt. Die Stallpflicht gilt nur noch örtlich begrenzt bei nachgewiesenen Geflügelpestfällen, also nicht im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Auch Märkte und Ausstellungen sind wieder möglich.

Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber weiterhin, auch in kleineren Geflügelhaltungen.

Dazu zählt beispielsweise, dass Unbefugten das Betreten verboten ist, sogenannte "betriebsfremde" Personen Schutzkleidung und Schutzstiefel zu tragen haben und die Schutzkleidung danach entweder desinfiziert werden muss, oder wenn es sich um Einwegmaterialien handelt, diese zu vernichten sind.

Werbung
Werbung

Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt.