Wird die Aurachtalbahn-Trasse geprüft?

23.1.2019, 06:57 Uhr

Wie berichtet, obliegt es den Stadträten, zu entscheiden, ob es zum Bürgerentscheid, sprich Urnengang in der Stadt kommt. In ihrem Antrag auf Zulassung haben die Aurachtalbahn-Befürworter folgende Frage formuliert: "Sind Sie für die Reaktivierung der Aurachtalbahn und dafür, dass die Stadt Herzogenaurach ein vom Zweckverband Stadt-Umland-Bahn unabhängiges Planungsbüro mit der Durchführung des Standardisierten Bewertungsverfahrens für die Reaktivierung der Aurachtalbahn als S-Bahn beauftragt?"

Die Stadträte müssen den Entscheid zulassen, wenn es keine rechtlichen Ausschlusskriterien gibt. Wie bereits in unserer Zeitung zu lesen, ist einer der Knackpunkte dabei die doppelte Fragestellung, die nicht eindeutig mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann: Wer das Bewertungsverfahren befürwortet, muss noch lange nicht für die Reaktivierung sein.

Eine eindeutige Antwortmöglichkeit schreibt das Gesetz bei Bürgerentscheiden aber vor. Offenbar vor diesem Hintergrund haben die Initianten in ihren Zulassungsantrag sozusagen eine Alternative eingebaut. Falls die Original-Frage am Recht scheitern sollte, möchten die Antragsteller "hilfsweise" die Fragestellung verändern.

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Sie würden laut Antrag dann nur noch fragen: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Herzogenaurach zum Zwecke der Reaktivierung der Aurachtalbahn ein vom Zweckverband Stadt-Umland-Bahn unabhängiges Planungsbüro mit der Durchführung des Standardisierten Bewertungsverfahrens für die Reaktivierung der Aurachtalbahn als S-Bahn beauftragt?"

Für diese mögliche Änderung hat sich die Initiative von den 2173 Bürgern, die den Antrag per Unterschrift mittragen, ermächtigen lassen: Auf jeder Unterschriften-Liste war unten etwas kleiner gedruckt als der restliche Text zu lesen, mit der Unterschrift würden die Vertreter der Initiative auch ermächtigt, Änderungen vorzunehmen, wenn das Bürgerbegehren in der ursprünglichen Form nicht zulässig sein sollte. Und wenn nur Teile des Begehrens zulässig sein sollen, dann gelte die Unterschrift weiter für die restlichen Teile.

Ob dies so geht, oder ob die Änderung nicht doch den Kern des Antrags berührt und deshalb unzulässig wäre, prüfen zurzeit die Aufsichtsbehörden beim Landratsamt und bei der Regierung von Mittelfranken. Eine Expertise soll dem Stadtrat bis zu der Sondersitzung vorliegen, heißt es im Rathaus.