"Brauch' dich zehn Minuten": Haft für Vergewaltiger vom Wiesengrund

15.10.2019, 17:53 Uhr

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde im Zuge der Tätersuche im April 2019 in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fürth eine Massen-DNA Entnahme durchgeführt. © ToMa

Eine halbe Stunde lang dauerte das Martyrium, führt Cornelius Sello in der Urteilsbegründung der 1. Strafkammer aus, K. zwang die Frau immer wieder zum Ortswechsel – er suchte nach einem Versteck und wollte keine Augenzeugen.

Um seine Spuren zu verwischen, zwang er die Geschädigte später, ihren Intimbereich mit Mineralwasser aus einer Flasche zu waschen. Er stieg in ein Taxi, und unterwegs ließ er den Fahrer anhalten, um sich eine Flasche Bier zu kaufen.

Heute behauptet K., ein kleiner Mann mit Glatze und Nickelbrille, er war an jenem Morgen "zugedröhnt", ihm fehle jede Erklärung, wie "es dazu kam". Die Richter glauben ihm diese lapidare Aussage nicht. Allein der Ablauf zeige, wie zielgerichtet K. handelte. Besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung bringen K. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren ein.

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Elisabeth M. (ihr Name ist geändert, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird ihr Alter mit etwa 50 Jahren angegeben) erlitt Schmerzen und ein psychisches Trauma. Es ist ihrer Personenbeschreibung zu verdanken, dass die Kripo Fürth den Täter schnappen konnte – doch bedeutete dies für sie den nächsten Schock: Adem K. leidet an Hepatitis C., die Frau lebte tagelang in der Angst, dass er sie infiziert hatte.

Das Verbrechen sorgte bundesweit für Aufsehen, denn bei K. handelt es sich um einen ausreisepflichtigen Ausländer; er ist in Fürth geboren, doch behielt die türkische Staatsbürgerschaft. Er ist massiv vorbestraft, wegen Betäubungsmitteln und Gewalttaten saß er zuletzt bis Juni 2018 in Haft. Die Behörden mühten sich, ihn abzuschieben, doch er verhinderte die Beschaffung seiner Papiere. Als er in U-Haft kam, wurde die Ausreisepflicht wegen des Ermittlungs- und Strafverfahrens ausgesetzt.



Um zu verhindern, dass Straftäter mit einem Hang zur Sucht erneut Straftaten begehen, können sie in Entziehungsanstalten eingewiesen werden. Doch die Richter erinnern an mehrere Therapieabbrüche, überdies sei für K. eine Therapie schon deshalb nicht angezeigt, weil er Deutschland verlassen müsse.

Wochen vor der Vergewaltigung hatte K. einer Besucherin der Fürther Kirchweih nachgestellt und bedroht. Sie konnte flüchten, doch ließ ihre Tasche mit ihrer Geldbörse und ihren Papieren zurück - er missbrauchte ihre Daten, um sich auf ihre Kosten im Internet Pornos anzugucken. Eine Minderjährige belästigte er mit Anzüglichkeiten und eine weitere Minderjährige bedrohte er in der Fußgängerzone mit einem Messer. Einen Tag vor dem Überfall im Wiesengrund sagte er auch zu ihr, er brauche sie mal zehn Minuten. Die junge Frau rannte davon.

K. ist eine Gefahr für die Allgemeinheit - daher greifen die Richter zum schärfsten Schwert, dass das Strafrecht kennt und verhängen Sicherungsverwahrung.