Die CSU kann aus der Causa "Pkw-Maut" ihre Lehren ziehen

18.6.2019, 13:34 Uhr

Schließlich ist in Luxemburg etwas geschehen, mit dem die CSU nicht unbedingt mehr rechnen musste. Doch der Europäische Gerichtshof hat die einst von CSU-Verkehrsminister Alexander Dobrindt verantworteten Pläne für eine Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt – und damit, was nur sehr selten passiert, der Empfehlung des EU-Generalanwalts widersprochen. Dass dies nur sehr selten passiert, zeigt, dass es sich nicht um eine Klatsche mit Ansage handelt, wie man vermuten könnte.

Und auch der EU-Generalanwalt hatte im Februar empfohlen, die Klage Österreichs gegen die modifizierten deutschen Mautpläne abzuweisen, weil diese auf einem "grundlegenden Missverständnis", was den Begriff "Diskriminierung" angeht, beruhe. Schließlich würden Halter von Fahrzeugen in Deutschland ja nicht nur die Autobahnmaut zahlen, sondern auch andere mit dem Autofahren verbundene nationale Abgaben, wie etwa die Kfz-Steuer. Ausländische Autofahrer würden also auch mit der Maut nicht grundsätzlich schlechter gestellt, meinte der EU-Generalanwalt, selbst wenn deutsche entlastet würden.


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Eigentlich eine einleuchtende Argumentation, der aber die Luxemburger Richter nicht gefolgt sind. Die CSU kann trotz des Ärgers Lehrern aus dem jahrelangen Hickhack ziehen. Bei heiklen Plänen, die potenziell mit EU-Recht kollidieren, empfiehlt es sich, diese im Vorhinein mit der EU-Kommission zu verhandeln. Dass dies zu lange unterblieb, war ein Fehler.