Im Drogenrausch in den Gegenverkehr: 31-Jährige vor Gericht

13.8.2019, 16:12 Uhr

Sie war mit Drogen und Medikamenten zugedröhnt und baute einen schweren Verkehrsunfall auf der Fischbacher Hauptstraße. Vor einer Berufungskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erstritt eine 33-jährige Altenpflegerin nun, dass eine Gefängnisstrafe unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wird.

Es war ein kalter Januarabend im vergangenen Jahr, der größte Teil der Berufstätigen saß schon am Abendbrottisch. Auf einem geraden und übersichtlichen Teil der Fischbacher Hauptstraße wechselte die Fahrerin eines Renault Twingo plötzlich auf die Gegenfahrbahn und krachte in einen entgegenkommenden Opel Zafira.

Die Unfallverursacherin stieg mit Prellungen aus ihrem völlig demolierten Kleinwagen. Die Beifahrerin des Opel Zafira wurde schwerer verletzt, sie zog sich eine Gehirnerschütterung und einen Bruch des Brustbeins zu. Ihr Mann, der am Steuer des Wagens saß, kam wie durch ein Wunder mit dem Schrecken davon.

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Crystal und Beruhigungsmittel

Wie konnte es zu diesem Unfall kommen? Hatte die Verursacherin - wie oft in ähnlichen Fällen – während der Fahrt auf ihrem Handy herumgespielt? Das stritt sie ab. Ein Bluttest brachte aber einen erschreckenden Befund: Die damals 31 Jahre Unfallverursacherin war mit Drogen und Medikamenten zugedröhnt.

Laut einem rechtsmedizinischem Gutachten muss sich die Frau mit großen Mengen Crystal Meth und Beruhigungsmitteln berauscht haben. Die Altenpflegerin eines mobilen Pflegedienstes war an jenem Abend und in diesem Zustand unterwegs zu Patienten. Über ein Dutzend pflegebedürftige Menschen hatte sie eigenen Angaben zufolge am Nachmittag schon versorgt.

Vom Arbeitgeber gefeuert

Der Arbeitgeber kündigte der Frau nach dem Vorfall außerordentlich. Und die Staatsanwaltschaft klagte sie wegen fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr an.

Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Im Oktober 2018 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg die heute 33-Jährige zu sieben Monaten Gefängnis.

Zur Bewährung wollte der Richter die Strafe der wegen Schwarzfahrens und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraften Frau nicht aussetzen. Grund: Sie zeige keinerlei Einsicht, dass sie ein massives Drogenproblem hat.

Angeklagte geht in Berufung

Gegen das Urteil, das auch eine Führerschein-Sperre beinhaltete, legte die Altenpflegerin umgehend Berufung ein. Nun wurde der Fall vor der 4. Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt.

Am Schuldspruch wolle man nicht rütteln, seine Mandantin räume ein, den Unfall unter Drogeneinfluss verursacht zu haben, sagte ihr Verteidiger Jürgen Lubojanski in der Verhandlung. Es gehe nur um die Strafhöhe. Ziel der Berufung sei es, die Gefängnis- in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln – auch mit der Auflage, eine Therapie zu beginnen.

Am Ende folgte auch das Gericht dem Vorschlag Lubojanskis: Die 33-Jährige wurde zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, sich unverzüglich einen Therapieplatz zu besorgen.

Außerdem darf die Frau, die ihren Führerschein nach dem Unfall abgeben musste, frühestens in zehn Monaten erneut eine Fahrerlaubnis beantragen.